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Porno-Konsumenten

Streaming-Nutzer eines Pornos abgemahnt (Update)

 

Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet über eine Abmahnung, die von der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt wurde. Ein Anschlussinhaber erhielt eine Abmahnung, weil sich jemand mit seiner IP-Adresse bei redtube.com den Stream eines Pornofilms angesehen hat. Bislang ist nicht geklärt, wie die IP-Adresse ermittelt wurde. Außerdem ist unklar, ob beim Konsum eines Streams überhaupt Urheberrechte verletzt werden.

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