skull, bones, the pirate bay

boox.to: Hausdurchsuchung trotz eines fehlenden Internet-Anschlusses

Im Juni dieses Jahres ist den Ermittlern in Köln ein peinlicher Zwischenfall passiert. Auf der Jagd nach einem mutmaßlichen Betreiber von TorBoox wurde die Wohnung eines Kölner Manns durchsucht, weil sein Name im Zusammenhang mit dem illegalen E-Book-Portal auftauchte. Der zuständige Richter befürwortete die Durchsuchung und Beschlagnahmung ohne handfestes Indiz, dass die verdächtige Person etwas mit den gewerblichen Urheberrechtsverletzungen zu tun hat. Der Betroffene verfügte zum Zeitpunkt der Durchsuchung noch nicht einmal über einen Internet-Anschluss.

Hausdurchsuchung wegen missbrauchtem Namen

Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke wies im Verlauf eines neuen Videos auf diesen Fall hin. Die Kanzlei Waldorf Frommer arbeitet bekanntlich mit zahlreichen Unternehmen wie Bastei Lübbe, dem Carlsen Verlag, Deutscher Taschenbuch Verlag, Rowohlt, S. Fischer und zahlreichen anderen Verlagshäusern zusammen. Ein Anwalt von Waldorf Frommer beantragte strafrechtliche Maßnahmen im Kampf gegen das E-Book-Portal boox.to. Der Vor- und Zuname eines Kölners wurde versehentlich von einem mutmaßlichen E-Book-Piraten benutzt, was letztlich zu einer Hausdurchsuchung führte.

torbooxNach Aussagen des Medienanwalts Christian Solmecke von WBS Law wurde die Wohnung frühmorgens durchsucht. PC und iPad wurden beschlagnahmt, obwohl der Verdächtige zum besagten Zeitpunkt über keinen Internetanschluss verfügte. Der Verdächtige soll angeblich bis zu 40.000 illegal aufgetauchte E-Books im Internet hochgeladen und verbreitet haben. Dem Richter reichte der Vor- und Zuname der E-Mail-Adresse des mutmaßlichen Urheberrechtsverletzers aus. Offenbar suchte die Kanzlei lediglich nach dem Namen und fand lediglich eine Person in Deutschland, die darauf gepasst hat. Bei einem Anruf bei der Familie Bernd Fleissig in Köln wurde aber heute ausgesagt, dass es im Sommer dieses Jahres dort keine Polizeiaktion gegeben hat. Genau diesen Namen benutzt allerdings (unter anderem) der ehemalige Torboox-Sprecher Spiegelbest als Pseudonym. Er verwendet ihn auch für seine E-Mail-Adressen. Allerdings schreibt sich der Pirat nur mit einem, die Kölner Familie hingegen mit zwei s. Die ähnlichen Namen der Googlemail-Adresse waren für den Richter offenbar schon als Indiz ausreichend, um die Hausdurchsuchung zu genehmigen.

Fazit der Durchsuchung: 6 legale E-Books und kein Internet-Anschluss

torbooxBei der Beschlagnahmung konnte von den Beamten lediglich 6 bei Amazon.de gekaufte E-Books festgehalten werden. Über einen heimischen Internetzugang soll der Verdächtige schon seit einem Jahr nicht mehr verfügen. RA Solmecke erwartet, dass das Ermittlungsverfahren in absehbarer Zeit eingestellt wird. Da den Beteiligten von TorBoox aufgrund der gewerblichen Urheberrechtsverletzungen und der umfangreichen Steuerhinterziehung mitunter eine Haftstrafe droht, könnte es irgendwann wie bei kino.to zu Verhaftung und langjährigen Haftstrafen kommen. Dagegen spricht aber, dass man dafür zunächst jemanden finden müsste, der alle weiteren Hintermänner wie im Fall kino.to verrät. Mit normalen Mitteln konnten die Ermittler bisher nichts gegen boox.to erwirken. Auch ist die Verfolgung erschwert, weil bei Torboox grundsätzlich keine Werbung geschaltet wird. Wo es keine Werbung gibt, kann kein Online-Vermarkter überführt werden. Die Zahlungen der privaten Abonnenten werden bekanntlich anonym vorgenommen.

Hinterlassen Bankräuber ihre Visitenkarte?

Laut Spiegelbest wäre die Angabe des echten Namens in einem Forum oder im Rahmen einer E-Mail-Adresse ähnlich sinnlos, als wenn ein Bankräuber bei einem Überfall seine Visitenkarte hinterlegen würde. Wie es letztlich zu diesem Durchsuchungsbeschluss kommen konnte, wird wohl ein Rätsel bleiben. Es wird doch kein halbwegs professioneller Uploader oder Sprecher einer illegalen Seite so dämlich sein. Niemand gibt freiwillig im Internet Hinweise auf die eigene Identität an, der etwas zu verbergen hat. Erst recht nicht den eigenen Namen, sofern er so selten wie im vorliegenden Fall ist.

7 Gedanken zu „boox.to: Hausdurchsuchung trotz eines fehlenden Internet-Anschlusses

  1. „Er hat keinen Internetanschluss“ ist ja kein Argument, weil er sicherlich auch ein fremdes WLAN oder Handy benutzen könnte. Aber alleine aufgrund der Namensgleichheit eine Hausdurchsuchung zu starten, grenzt ja schon an SWATING Made in Germany. Mal ganz davon abgesehen, dass er sein Zeug in einem Jahr wieder sieht.

  2. Der Name ist doch unter IT´lern & Nerds durchaus als mögliches Pseudonym zu entlarven. Bernd Fleisig oder auch der „Fleißige Bernd“. Der Name Bernd trägt als Meme seine eigene Bedeutung und ist damit hervorragend als Pseudonym. Fleißigkeit für eine Download Plattform ein sehr positives Attribut – perfekt als Nick.

  3. @Christopher: Ja, stimmt. Wer ist so blöd und benutzt einen solchen Namen für seine E-Mail-Adresse, zumal es den Namen nur ein einziges Mal im deutschen Telefonbuch gibt!? Das macht doch niemand freiwillig.

    @Alex: Größere Datenmengen würde ich schon aufgrund der geringen Transfer-Rate nicht freiwillig via SIM-Karte uploaden wollen. Irgendwann soll der Transfer ja auch mal fertig sein, gell?

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