Porno-Konsumenten

Streaming-Nutzer eines Pornos abgemahnt (Update)

 

Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet über eine Abmahnung, die von der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt wurde. Ein Anschlussinhaber erhielt eine Abmahnung, weil sich jemand mit seiner IP-Adresse bei redtube.com den Stream eines Pornofilms angesehen hat. Bislang ist nicht geklärt, wie die IP-Adresse ermittelt wurde. Außerdem ist unklar, ob beim Konsum eines Streams überhaupt Urheberrechte verletzt werden.

Der Abgemahnte hat sich den Stream eines pornographischen Werkes mit Namen „Amanda’s Secrets“ auf der Videoplattform RedTube angesehen. Beim Konsum wurden nach Auskunft von U + C die Rechte des Mandanten „The Archive AG“ verletzt. Wie aber ist man an die Daten gekommen? Der Betreiber hat seinen Sitz in den USA, die Streams werden in den Niederlanden und USA gehostet. Hauptsitz der Manwin Holding S.à.r.l. ist Hongkong.

Außerdem wurde in Deutschland noch immer nicht gerichtlich geklärt, ob der Empfang von Streams dazu geeignet ist, Urheberrechte zu verletzen. Die Meinungen der Juristen gehen bei diesem Thema weit auseinander. Angeblich soll das Landgericht Köln eine normale Anfrage gestellt haben. Die Archive AG wird lediglich gewusst haben, dass ihre Werke bei RedTube angeboten wurden. Woher will der Rechteinhaber aber wissen, wer sich welche Filme angesehen hat? Dafür müsste man über die Nutzerdaten der Videoplattform verfügen. Wenn das so einfach wäre, könnte man ja auch die Besucher von kinox.to, movie4k und von allen Filehostern überwachen. Udo Vetter mutmaßt, der Betreiber von RedTube wird aufgrund des juristischen Drucks die IP-Adressen der Nutzer bestimmter Streams herausgerückt haben.

Man darf gespannt sein, ob U + C mit der Abmahnung durchkommen wird. Wenn ja, dürfte es schon bald einige Nachahmer geben. Allerdings wären diese Abmahnung weit weniger lukrativ, weil der Gegenstandswert vergleichsweise niedrig ist. Es geht ja nur um einen Film, den sich der Konsument in Folge seines Tuns nicht gekauft hat. Bei P2P-Netzwerken wird hingegen berechnet, an wie viele Teilnehmer der Filesharer den Film hochgeladen hat, um ihn selbst herunterladen zu können. Bei 20 bis 50 möglichen Tauschpartnern kommen ganz andere Schäden und somit auch Kostennoten zusammen, als bei einem einzigen Film. Auch von daher bleibt abzuwarten, ob es Nachahmer geben wird.

Update:

Gegenüber meinem Kollegen von Golem.de gab die Kanzlei U + C bekannt, sie hätten die Daten vom Internet-Provider erhalten. Damit ist aber noch nicht geklärt, wie es zum ursprünglichen Verdacht gekommen ist. Die Juristen dieser Kanzlei können doch nicht auf Verdacht einfach bei allen Internet-Providern anfragen, ob von ihren Nutzern ganz bestimmte Streams konsumiert wurden. Dr. Wachs liegt eine Abmahnung über ein anderes Video (Glamour Show Girls) vor, die eine Gesamtforderung von rund 250 Euro produziert hat.

Dr. Wachs schrieb auch von einer Theorie, wonach der Rechteinhaber oder die Abmahnkanzlei durch einen technischen Trick an die IP-Adressen der Nutzer gelangt sein könnten. Er hält die Variante aber für „sehr unwahrscheinlich„. Dann nämlich hätte man eigenhändig solche Streams bei RedTube hochgeladen, an denen die Plattform keine Rechte besitzt. In dem Fall hätte man mit den selbst eingestellten Filmen eine Art Honigtopf aufgestellt, um Abmahnungen verschicken zu können. RedTube dürfte aber keinerlei Interesse an derart negativer PR haben. Mit der Zeit würde sich die Anzahl der deutschen Zugriffe deutlich reduzieren, dieser Markt ist sowieso sehr hart umkämpft.

Bleibt dennoch die Frage offen, wie U + C die Abmahnungen verschicken konnte. Wer Ideen hat, immer her damit! Über hilfreiche Kommentare freue ich mich immer!!

40 Gedanken zu „Streaming-Nutzer eines Pornos abgemahnt (Update)

  1. Gut geschrieben, vor allem aufs Wesentliche konzentriert. Frag doch mal bei redtube an, was die dazu zu sagen haben. Falls sie von der ganzen Sache noch nichts wissen, sind sie sicher sehr interessiert. Demnächst werden nämlich deren deutsche Nutzerzahlen ganz erheblich einbrechen 😉 In einem Thread hat jemand geschrieben, dass man bei redtube Werbung kaufen und gezielt nur auf bestimmte Videos „aufschalten“ kann. So käme man prima an IPs, die zumindest die URL mal besucht haben. Da man Plugins auch deaktivieren oder gleich weiterzappen kann, wird so was vor Gericht (vom Streaming abgesehen) kaum Bestand haben, aber klagen wollen die Herren ja auch gar nicht.

  2. Hallöle, RA Alexander Schupp hat sich ebenfalls zu den Streaming-Abmahnungen geäußert. Er geht von der Möglichkeit eines Virus aus, der den Opferrechner infiziert haben könnte. Er zitiert u. a. ein Schreiben der Telekom, welches den Betroffenen auf die Infizierung seines Rechners hinweist. Interessant zu lesen.

    Hier der Link zum Artikel des RA Schupp:

    https://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391

  3. Mensch Lars, du kennst doch diese Pappenheimer…

    Das ist so ’ne typische „Turn Piracy Into Profit“-Geschichte. Also im Grunde gewerbsmäßiger Betrug! Interessanterweise ist ein Geschäftsführer der „The Archiv AG“ ein alter Bekannter. Nämlich der Herr Ralf Reichert, seines Zeichens auch GF von Intergroove… Klingelt es vielleicht? Das ist alte der Digiprotect-Klüngel… Was’n Zufall, wa!?

    Hier haste n paar Infos zu dieser „The Archiv AG“. Bitte runterladen/durchlesen (auch die Kommentare am Ende):

    https://pdfcast.org/pdf/the-archiv-ag

    Gruß, Baxter

  4. Hallo, in dem von redtube.com genannten Geschäftsbedingungen steht geschrieben, dass lediglich legale Inhalte angeboten werden und man gegen Nutzer, die illegale Inhalte zur Verfügung stellt, diese sperrt und deren Inhalte löscht. Ansonsten müsste man in Zukunft auch gegen Youtube vorgehen, da dort auch keiner mehr bescheid weis, was ist legal oder illegal. Also handeln die Streamer auf dieser Plattform in guten Glauben.
    Man sollte auch den Aspekt sich vor Augen halten, dass das Streamen und Anzeigen von Inhalten technisch bedingt das kurzfristige Speichern im Tempordner bzw. Im Arbeitsspeicher zur Folge hat. Somit wäre es weit her geholt, dass als illegale Vervielfältigung zu bezeichnen.

  5. Copyright:
    CloneUI.com RedTube Clone respects the intellectual property rights of others. We prohibit users from uploading, posting or otherwise transmitting materials that violate the intellectual property rights of others. When we receive notification of alleged copyright infringement that complies with the Digital Millenium Copyright Act (17 U.S.C. § 512, the „DMCA“), we promptly remove or disable access to the allegedly infringing material. We also terminate the accounts of repeat infringers.

    If you are a copyright owner or an agent thereof and you believe that any content on the Site infringes your copyrights, you may submit a notice by following the directions on our DMCA Page.

  6. Und wie soll sich jetzt der „Normalbürger“ Verhalten?
    Jeder zu einem Anwalt rennen und Ihn für ein entsprechendes Schreiben Bezahlen???

    Habt ihr Tipps?

    1. Es gibt diverse Anwälte, die die Schreiben für sehr strittig halten. Leider ist noch immer unklar, wie u+c an die IP-Adressen gekommen sind. Und auch ist nie vor Gericht geklärt worden, ob der Empfang eines Streams überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Richter im Verfahren gegen den kino.to-Betreiber hat lediglich gesagt, dass er das Verhalten des Betreibers für illegal hält. u+c haben die Aussage total ins Gegenteil verkehrt, von einer Strafbarkeit der Nutzer wurde nichts gesagt.

      Fest steht: Einen Fachanwalt für IT-Rechte einzuschalten ist auf jeden Fall preiswerter als die 250 Euro zu bezahlen! Ich würde die nächsten Tage abwarten, ob die IP-Ermittlung auf der Infektion durch Schadsoftware basiert. In dem Fall wäre die Abmahnung nach meiner (nicht juristischen Einschätzung) hinfällig.

  7. Hallo Leute. Ich hab diesen Brief auch bekommen. Eine halbe Stunde vor der angegebenen Uhrzeit im Brief hat jemand versucht meinen Computer zu hacken.
    Name der IPS Warnung: Web Attack: Sibhost Exploit Kit Website
    Angreifender Computer: 91.109.17.32, 90
    Angreifer-URL: deg.obx-nc.us:90/Y5OjRUCIMr0YFIZsxmj…

    Ich hab Norton Antivirus

  8. Tja, auch mich hats erwischt. 9.8. solls gewesen sein, die Hot Stories. Alter Xp- Computer. Firefox. kann sein, dass ich auch mal auf *solchen Seiten* war, allerdings kann ich mich an die *Hot Stories* nicht erinnern. Cache usw. ist zwischenzeitlich gelehrt.
    Habe aber das Antiviren- Programm am 08.08. neu aufgesetzt. Grund war ungewöhnliches *Verhalten* des PC. leider keinen Hinweis auf evtl. Viren etc. am 08.08. und 09.08.
    Es hängen insges. 4 Rechner am netz, zum. zeitweise. Perfide: Ich bin der Auffassung aufgesessen, es handele sich quasi um eine Filesharing- Abmahnung. Und wie da die Rechtslage ist, ist ja bekannt, die Störerhaftung auszuschließen ist fast unmöglich, es ei denn man konstruiert im Nachhinein Verträge und Bekehrungen usw. Und kein Anwalt hat so recht Lust, sich für einen Teil von 250,-€ zu kümmern.
    Allerdings wird jetzt gesammelt. Für eine Strafanzeige.

    ich find allerdings die Masche von Herrn RA Thomas Urrmann schon Klasse. Ganz große. Richtig innovativ. Das bringt den Standort Deutschland voran. JEDE WETTE!

  9. Ich habe gestern einen Anwalt für Internetrecht eingeschaltet.
    Er „kennt“ diese Masche und hofft das es unterhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens bleibt.
    Hab ein „Weihnachtsangebot bekommen“ 5 Abmahnungen für 300 Euronen.
    Aber nur solange es nicht vor Gericht geht. Dann wird es Teuerer.
    Er meint ich hätte Glück das es nicht „Riesch“ oder so ähnlich wären, da der bis kurz vor das Gericht geht.
    Das Vorgehen so wie er es kennt:
    Abmahnung 250
    Mahnung
    2. Mahnung plötzliche Chance auf Rabatt und es werden nur noch 100 verlangt
    Dann 3.
    Dann 4. (hier wieder 250)
    Und dann der gerichtliche Mahnbescheid…….. und die Kosten ufern aus.
    Aber soweit geht die Fa. U+C nur bei nicht anwaltlich Vertretenen.
    Weiteres hält er für unnötig da die Anwälte eh nicht auf Unterlassungen usw reagieren.

    1. @interessierter:

      Ich glaub Dir nicht: 300€ für 5 Abmahnungen. Und dann die unterschwelligen Bemerkungen: „Nur ein guter Anwalt haut Dich raus, unn es iss auch gar nicht teuer!“

      Bist Du von den Collegen? Oder brauchst mandanten?

  10. „Er kennt diese Masche.“

    Ich bezweifle das. Er *kennt* sie nicht besser als wir mittlerweile. Denn sie war neu, so richtig neu.

    Das es sich aufs Streaming bezog. Das die Kosten eine Schwelle unterschreiten, bei der kaum noch Spielraum ist für die Reduktion der Kosten durch den Anwalt und ein ihm dabei noch verbleibendes Entgeld (das mag bei mehreren Abmahnungen anders aussehen).

    Ich habe am 04.12. diesen Schundbrief bekommen. Und die Recherchen auf den einschlägigen Internet- Rechtsanwaltsseiten ergaben ausschließlich Tipps für das Verhalten bei Filesharing/Störerhaftung. erst am 6.12. kristallisierte sich einiges heraus, und so am 8.12. wurde klar, dass die Masche link ist. Aber: immer noch wurde von mod UE gefaselt. Man darf sich entscheiden: An U+C zahlen oder an den vertretenen Anwalt.

    Fakt ist, U+C hat getrickst. Die Rechtslage bewusst falsch dargestelltmit den in der Abmahnung aufgeführten Aktenzeichen. Das LG Köln getäuscht. Die IP- Nummern höchstwahrscheinlich unrechtmäßig erworben.

    Das ist Betrug. Das scheint Nötigung. Das ist -in meinen Augen- bandenmäßiger Betrug. Mafiamethoden.

    Wenn als nächstes Youtube- Nutzer abgemahnt werden, weil irgendein unautorisiertes Werk abgerufen wird, dann wird es richtig lustig. Diese Sache wird der Tod des dt. Internets.

    „70% der Deutschen glauben an den Rechtsstaat. Die anderen 30% hatten bereits mit ihm zu tun!“ Dieses Bonmot(?) wird sich als wahr herausstellen. Und die Verhältnisse werden sich verschieben.

  11. Ein kurzer Hinweis von mir, vielleicht hilft es ja weiter.
    Auch meine Frau hat zwei Abmahnungen erhalten. Komischerweise obwohl wir keinen eigenen Internetanschluss besitzten, sondern über eine Wlan- Verbindung mit unserem Geschäft verbunden sind. Hier taucht beim Anschluss aber auch nirgendwo Ihr Name auf, auf den nun die Abmahnungen ausgestellt wurden.
    Was Sie jedoch, ungefähr zu dem Zeitpunkt für den die Abmahnungen ausgestellt sind, gemacht hat, ist, dass Sie beim Cewe-Fotoshop zwei Bestellungen aufgegeben hat. In diesem Fotoshop taucht ihr Name bei der Registrierung unserer E-Mail auf.
    Ich glaube, dass diese Kanzlei auf irgendwelchen Illegalen Wegen IP- Adressen abgreift und dann einfach „blind“ die Abmahnungen verschickt, frei nach dem Motto:“ Pornos hat jeder schon mal gekuckt, irgendjemand wird schon zahlen“

  12. Ich habe auch so eine Mail erhalten (Heute ist der 10.12.2013).

    Darin steht folgendes:

    „…
    Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

    Datum/Uhrzeit: 22.12.2013 22:44:42
    …“

    Sie können also in die Zukunft schauen und wissen, dass ich zwei Tage vor Weihnachten Abends vor dem PC Sitze und mir Filmchen ansehen werde.

    Lächerlich.

    1. @ Reso: Ja hier auch. Heute bekommen. Die angegebene IP ist gar nicht meine und der Tag der „Tat“ bei mir der 24.12.2013 :-D. Wie ist die E-Mail-Adresse von der aus die Abmahnung zu dir geschickt wurde? Bei mir steht ra.patrick.klein@web.de. Darauf muss ich doch nicht reagieren oder? Wie auch? Die Kontaktdaten sind nur in der angehängten Zip-Datei zu finden und die öffne ich ganz sicher nicht !!!

      1. Eine Abmahnung oder ein richterlicher Beschluss kommt nie per Mail. Das weis ich aus eigener Erfahrung. Also zurücklehnen und entspannen. Sollte der Absender aus Deutschland sein, besteht eine gute Möglichkeit gegen den Absender eine Anzeige wegen Nötigung etc. zukommen zu lassen. Das wird richtig teuer. Da ja auch noch der Punkt der räuberischen Erpressung zukommt.

    2. Billiger Betrug, diese Mails

      Mit den Mails hat sich irgendein Trittbrettfahrer an die sache drangehängt.
      U+C schreibt sogar, man solle ihnen diese Mails zuleiten, damit sie dagegen vorgehen könnten…. wohl als Retter der Entehrten?

      Vielleicht ist diese Nebelkerze von denen selbst. Auf die Adresse sollte man nix geben, die scheint gefälscht oder gekapert… und der rechtmäßige Besitzer weiss gar nix…

  13. Hallo,

    ich habe heute auch eine E-Mail von der besagten Anwaltskanzlei bekommen. Darin steht:

    Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:

    Datum/Uhrzeit: 09.12.2013 23:66:11

    Also erstens verschickt ein seriöser Anwalt keine Abmahnung per E-Mail. Zweitens sind die niemals so schnell die haben nichtmal 12 Stunden für die Bearbeitung gebraucht (Mail ging am 10.12.2013 um 10:02 Uhr ein). Und drittens wenn mir jemals eine Uhr anzeigen wird das es 23:66 Uhr ist dann werde ich mich fragen wo das Licht ist in das ich eigentlich gehen sollte.

    Das ist echt lächerlich und diese Mail wird von mir ignoriert da ich auch weiß das ich niemals auf so einer Seite war. Und sollte sich jemand in
    Mein W-lan Netz geheckt haben bin ich dafdafür nicht haftbar zu machen denn mehr als es zu verschlüsseln kann ich nicht machen und das habe ich.

  14. ja aber trotzdem ärgerlich und ja es funktioniert auf dem Lande wenn man den Anwalt erstmal vor die Tür geht und eine Zigarette Raucht und sich entspannt unterhält.

    Nicht jeder ist auf des Bösen Seite…………….

    Ja Dies wäre der Tod des Internets. Ich hoffe das jemand MIT einer Rechtsschutzversicherung dagegen mustergültig vorgeht….

  15. U+C

    techn. ne gute Idee von U+C, ethisch mehr als fragwürdig.

    Aus meiner Sicht kontraproduktiv, jemand der den Ast absägt und die, solange er noch hält, Späne verkauft.
    Neben der Ausspähaffäre ein weiteres Mittel das Vertrauen im Internet zu mindern.
    Dadurch könnte der wirtschaftliche Schaden für jegliche Internetpräsenzen (facebook, Amazoon, Google, Ebay etc.)
    enorm werden und in der Konsequenz Arbeitsplätze kosten.
    Es ist zu bezweifeln, das den lostretenden Personen die evtl. Tragweite ihres Handelns bewußt ist.

    Diesese Problem ist nicht etwa dadurch zu lösen indem ein Richter nach v o r l i e g e n d e m Gesetzestext Recht
    spricht. Beide sind hoffnungslos (noch?) überfordert.

    Um mir eine Zigarrette anzuzünden bedarf es einer Flamme. Gleiches gilt für einen Brandstifter!

    Ich bin nicht geneigt eine Debatte über den Unterschied Streaming – Filesharing loszutreten und ja:

    – auch ich bin mit 2 Abmahnungen (bislang?) betroffen, ärgerlich und sehr belastend, zumahl nicht wahr, aber og.
    eventueller Schaden für das Internet wiegt weitaus schwerer.
    Es ist höchst bedauerlich, das:

    – sachliche Unkenntnis, oder aber (und)
    – menschliche Gier

    uns den Blick für techn. Fortschritt verstellen können.

    Was ist zu tun?

    Meines Erachtens nach hilft nur ein Musterprozess mit kompetenten Leuten, bewußt vermeide ich den Ausdruck
    „Fachleute“, der eine Rechtssicherheit in punkto Umgang mit neuen Medien schafft.
    Auch ein PKW wird nicht mit Zügeln gelenkt!

    Bis dahin werden wir trefflich über Streaming, Sharing und über das Suppengrün streiten.

    Ihr Gerd Schreck

  16. Ich denke, diese Videos wurden gezielt hochgeladen um Abmahnungen verschicken zu können. Das ist bandenmässiger Betrug. Vielleicht hat Redtube die IPs rausgerückt, das halte ich aber für unwahrscheinlich, da sich solche Firmen, die nichtmal in Deutschland ansässig sind, einem kleinen Anwalt nicht beugen. Ich vermute vielmehr einen technischen Trick. Ein Man-in-the-middle Trick. Der natürlich verboten ist. Das ist Betrug auf einem ganz hochen Level und dieser Wahnsinn muss endlich gestoppt werden. Es wird Zeit, solchen Anwälten knallhart ihre Grenzen zu zeigen.

  17. Super Artikel…scheinst ein echt guter Journalist zu sein.
    Ich finde die ganze U+C Affäre mittlerweile in hochtem Maße dubios…das kann ja alles nicht mit rechten dingen zugegangen sein bei denen!

    lg rolf

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