Porno-Abmahnungen: Berliner Kanzlei stellt Strafanzeige

Die Kanzlei Werdermann/von Rüden stellte Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Auch der zuständige Datenschutzbeauftragte soll über den Verstoß informiert werden.

Auch gegen einen Mitarbeiter einer Partnerfirma von Daniel Sebastian wurde Strafanzeige gestellt. Der Mitarbeiter von IT Guards hatte in eidesstattlichen Versicherungen erklärt, mit Hilfe der eingesetzten Software habe er rund 1.000 IP-Adressen überprüft. Allerdings wird in den eidesstattlichen Versicherungen nicht erläutert, wie die Ermittlung der IP-Adressen stattgefunden hat. Im Web zirkulieren Gerüchte, diese Software sei lediglich dazu in der Lage, die Daten der Nutzer von P2P-Tauschbörsen festzuhalten. Davon sind die Streams von The Archive AG aber technisch gesehen Lichtjahre entfernt.

Viele Theorien zur IP-Ermittlung

Die Welt äußerte heute den Verdacht, man könnte eigene Werbebanner bei Redtube geschaltet haben, um an die Daten der Konsumenten einzelner Porno-Streifen zu gelangen. Dann aber könnte man höchstens am Rande der Legalität den Besuch der Website beweisen und nicht den Empfang der Streams. Die Ermittlung der Besucher geht nicht bei Flash. Redtube wechselt aber auf HTML5, sofern das Abspielen via Flash nicht funktioniert.

redtubeWieder andere Beobachter gehen von einer mehr oder weniger „zufälligen“ technischen Lücke aus, die einen unbeschränkten Zugriff auf die Logfiles der Server ermöglicht haben soll. In dem Fall gäbe es bei Redtube einen Insider, der für die Entstehung der Lücke abkassiert hätte. Natürlich ist auch diese Variante stark umstritten.

Bis zur Offenlegung der Gutachten, die dem Landgericht Köln vorgelegt wurden, ist und bleibt die IP-Ermittlung das sahnige Geheimnis von U+C.  Bestimmt tauchen diesbezüglich schon morgen neue Theorien auf.

3 Gedanken zu „Porno-Abmahnungen: Berliner Kanzlei stellt Strafanzeige

  1. Geständnis von Daktari Franzko Schoas – GLADii

    Ich Patentanwalt Dr. Frank Schorr der Anwaltskanzlei Diehl & Partner gestehe hiermit im Auftrag meiner Mandantin ITGuards gewerbsmäßige Urheberechtsverletzungen in zumindest drei Fällen begangen zu haben.

    Tatzeitpunkt:
    11.12.2012 und 21.12.2012

    Tatwerkzeug:
    Firefox Vers. 16.0.2
    Google Chrome Vers. 23.0.1271.97

    Meine IP zur Tatzeit:
    88.217.64.18 und 188.174.215.10

    Gegenstand meiner Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß:
    1: hxxp://xxx.drtuber.com/video/289438/bust…de-nadia-hilton
    2: hxxp://xxx.tnaflix.com/hardcore-porn/Jenteal/video19105
    3: hxxp://xxx.xvideos.com/video880170/celebrities_celebrity

    Um Zustellung etwaiger Ansprüche mir gegenüber bitte ich um kurz vor Weihnachten da hier noch ausreichend Weihnachtsgeld zur Verfügung steht somit können Sie das Weihnachtgeschäft gleich noch mitnehmen. Ausserdem bitte ich um Zustellung in einem neutralen Umschlag damit ich meiner Frau gegenüber mein heimliches Hobby während der Arbeitszeit nicht offenbaren muss. Ich überweise pünktlich auch auf Schweizer Nummer Konten auf ein Treuhandkonto kann verzichtet werden.

    München, 05.12.2013 – Dr.Frank Schorr

    Ps: Im übrigen bin ich auf Grund meiner Tätigkeit mit den Technologien der Informationsverarbeitung und Informationsübertragung über das Internet in einem Maße vertraut, welches über das vorliegende Vergehen weit hinaus geht. Gerne downloade und betrachte ich auch in ihrem Auftrag Pornos im Stop and Go Verfahren. Zur Dokumentation unserer Vergehen empfehle ich uns die Software der Firma ITGuards (GLADII V1.1.3) die sich sehr bewährt hatte und über ein Webinterface verfügt dessen Funktionsweise mir schleierhaft ist aber eine Fülle an Informationen liefert.
    Ich habe auch einen Webserver programmiert worauf ich ganz stolz bin, die Funktionsweise ist mir ebenfalls schleierhaft, manchmal funktioniert er dann wieder nicht, ist mir aber egal ==>> Hauptsache er ist OnLine!
    Einfach Toll diese IT Welt!

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