Liederbuch, musikpiraten

GEMA versus Musikpiraten: Streit geht weiter

Seit dem Jahr 2011 besteht eine teils gerichtliche und teils außergerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Verein Musikpiraten e.V. Nun ist die neue Compilation des Vereins Gegenstand der Streitigkeiten. Die GEMA verlangt für 7 Titel des Albums „Viva la FreevoluCCión“ eine Lizenzgebühr von über 400 Euro. Daneben dürfte ein weiterer Sampler mit CC-Musik in absehbarer Zeit vor Gericht landen.

Nach Eingang der ersten Mahnung sollte geklärt werden, wie viele Titel tatsächlich Teil des GEMA-Repertoirs sind. Jetzt ging eine Nachricht ein, alle Titel seien doch GEMA-frei. Der Fall wird nun bei der Verwertungsgesellschaft intern geklärt, ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen. Die Musikpiraten wollen unabhängig davon alle Musikstücke, die ausnahmslos unter Anwendung einer CC-Lizenz veröffentlicht wurden, bald als Album pressen lassen.

Musikpiraten stören sich an der GEMA-Vermutung

Doch damit nicht genug. Juristische Probleme kommen noch aufgrund eines anderen Albums auf den Verein zu. Dem von der GEMA erwirkten gerichtlichen Mahnbescheid wegen der Nutzung von Liedern des „Free! Musik! Sampler 2013“ widersprachen die Musikpiraten, sodass es wieder zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Die Beklagten vertreten die Ansicht, die Werke wurden unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht und seien somit GEMA-frei. Allerdings fehlten den Musikpiraten im vergangenen Verfahren dafür die Beweise, weil die betreffenden Musiker anonym bleiben wollten. Wenn aber das Gegenteil nicht bewiesen werden kann, greift nach deutschem Recht die sogenannte GEMA-Vermutung, wonach grundsätzlich jedes Musikstück von der GEMA vertreten wird. Die Revision gegen das Urteil wurde vom Landgericht Frankfurt, obwohl sowohl Musikpiraten als auch GEMA diese beantragt hatten, nicht zugelassen.

Operation GEMA: Ziel erreicht?

Offenbar wollten die Richter den Fall ein für allemal zu den Akten legen, was ihnen aber nicht gelingen wird. Da lediglich ein Verein und keine Privatperson haftbar gemacht werden kann, besteht für die Aktivisten kaum Gefahr für die eigene Brieftasche. Außerdem kann man damit die alt hergebrachte GEMA-Vermutung immer wieder erfolgreich in die Schlagzeilen bringen. Als netter Nebeneffekt wirbt man damit auch für die Inhalte der Piratenpartei. Der Vorsitzende Christian Hufgard ist sowohl im Verein als auch in der hessischen Piratenpartei aktiv.

Dass man dabei vor Gericht höchst wahrscheinlich eine Niederlage nach der anderen kassieren wird, spielt in dem Zusammenhang dann keine Rolle mehr.

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