LG Köln verwechselte Streaming mit Filesharing

Peinlicher Zwischenfall im Landgericht Köln. Nach Informationen der Welt haben sich die Richter am Landgericht Köln offenbar bei der Bearbeitung der Auskunftsersuchen von u+c geirrt. Laut Begründung ging man von der missbräuchlichen Nutzung einer P2P-Tauschbörse aus. Die Telekom wurde zur Preisgabe gezwungen, weil die Richter glaubten, jemand habe die Pornos im Internet in einer Tauschbörse verbreitet.

In der Begründung führt das LG Köln aus, durch das „unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse liegt eine Rechtsverletzung des §19 UrhG vor„. Die Richter haben RedTube für eine P2P-Tauschbörse gehalten.

turn piracy into profitDie Welt mutmaßt, die Anträge könnten möglicherweise absichtlich irreführend formuliert worden sein. Bei der Bearbeitung ging beim LG Köln offenbar unter, dass es bei den Auskunftsersuchen um keine regulären Tauschbörsenverfahren ging.

Zudem ist es möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden. In dem Fall würde es bei den bisher 10.000 Abmahnungen nicht bleiben. Die Anzahl der verschickten Briefe könnte dramatisch ansteigen.

Bei derartig schwerwiegenden Fehlern im Vorfeld dürfte die Gefahr höchst gering sein, dass die Abmahnungen von u+c vor Gericht eingeklagt werden. Wahrscheinlich hat man es darauf sowieso nicht abgesehen. Die Zahlungsmoral bei Porno-Abmahnungen ist bekanntlich sehr gut.

3 Gedanken zu „LG Köln verwechselte Streaming mit Filesharing

  1. Die „Kompetenz“ deutscher Gerichte, gerade bei Verfahren im Internetbereich (jedweder Sorte) / P2P / File-Sharing usw usf waere zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen traurig waere. Was man bei eingehender Lektuere der Berichterstattung an ‚Schmankerln‘ alles findet ueber die Jahre, noetigt einem die Erkenntnis auf, dass die Richtenden bisweilen nicht einmal die Haelfte dessen tatsaechlich verstehen, worueber sie Recht sprechen sollen.

    Ist Deutschland in dieser Hinsicht eigentlich noch Entwicklungland?

  2. na super, fischzug gelaufen, vertrauen in unsere justiziare mal wieder geschwaecht, sollten wir nicht durch unsere gerichte und gesetze vor solchen machenschaften geschuetzt werden?
    man muss sich das mal vor augen halten, nurmal die 10.000 abmahnungen zugrundegelegt, zahlen bei illegalen musikdownloads ca. 20-25% der abgemahnten sofort, ich denke bei den pornoabmahnungen, mit aufzaehlung all der trotteligen titel liegt der prozentsatz bei nahezu 50%, ergibt mal schnell eine million , in zahlen 1.000.000€.
    netter umsatz fuer n paar briefe …
    forstet man mal datenbanken wie https://www.abmahndatenbank.de/ durch, bekommt man schnell eine ahnung welches kalkuel dahintersteckt, grad in hinblick auf manche werke, die dort abgemahnt werden, denke die lizenzen bekommt man fuer nen appel.
    dazu kommt das man oftmals dieselben typen unter neuen firmierungen antrifft, man hat einfach mal ein gut zu monetariesrendes geschaeftsfeld vorgefunden, wegbereitet durch unsere gesetzeslage…
    witzig ist auch, wenn man auf irgendeine weise kritik an unserem lizenzsystem uebt, will man gleich die kuenstler brotlos machen?
    wer glaubt denn, nur ein euro, von den millionen die durch abmahnungen umgesetzt werden, kommt den darstellern und kuenstlern zugute. selbst die gema wird wohl davon nix sehen ….
    und wie verdammt kann es sein, da u+e seit ueber 6 jahren anwaltlich ihr unwesen treiben duerfen, was muss man tun um aus der anwaltskammer zu fliegen und seine anwaltslizenz abgeben zu muessen …
    was kommt denn nach vieltausendfachen betrug, irrefuehrung, erpressung und aehnlichen tatbestaenden?

    sorry lars, dass ich mich hier in deinem blog so ergehe, manchmal kann ich aber nur den kopf schuetteln.
    aprpos, daumen hoch, repekt und weiter so

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