Pseudonym, Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht auch bei einem Pseudonym?

Ich erhielt per E-Mail eine Löschaufforderung, weil sich der Inhaber von einem Pseudonym in seiner Ehre verletzt sieht.  Sind Pseudonyme denn überhaupt vom Namensrecht betroffen?

Das Problem stellt sich für mich als juristischen Laien folgendermaßen dar. Einerseits müsste die Person erst einmal nachweisen, dass er oder sie tatsächlich der Inhaber des Pseudonyms ist. Das ist im vorliegenden Fall nicht ganz einfach, weil der entscheidende Teil des Forums nicht mehr existiert. Rein theoretisch könnte jeder behaupten, dass sie oder er dort früher aktiv war.

Pseudonym: Wo fängt der Schutz an?

Andererseits erschöpft sich laut meines Wissens der Schutzumfang des Namensrechts laut § 12 BGB auf den Namen einer natürlichen Person und einer Firma. Auch geht es bei der Angelegenheit um keine Domain. Ich könnte den Schutz des Namens noch nachvollziehen, würde jemand den Ruf seines Pseudonyms verteidigen wollen, weil er häufiger in der Öffentlichkeit damit auftritt. Beim Netzaktivisten padeluun von digitaldourage (FoeBuD) wurde das Pseudonym sogar im Ausweis als Künstlername eingetragen, seine Bezeichnung ist untrennbar mit ihm verbunden – auch oder gerade vor der Kamera.

Wenn ich aber lediglich mit einem pseudonymen Namen in mehreren Foren angemeldet bin. Stellt das schon eine Art Öffentlichkeit dar?

Ist hier vielleicht jemand besser informiert und kann mich aufklären, sollte ich falsch liegen? Bei der einmaligen Löschaufforderung wird es wahrscheinlich nicht bleiben.

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