NSA

Wien: Wer die Villa der NSA fotografiert, muss sich ausweisen

Am heutigen Sonntag waren bis zu 500 Personen anwesend, um sich in Wien vor Ort die mutmaßliche Niederlassung des US-amerikanischen Militärgeheimdienstes NSA anzuschauen. Rudolf Fußi und Michel Reimon luden in Österreichs Hauptstadt bei Facebook zu einem „gemütlichen Sonntagsspaziergang“ inklusive „Fotosafari“ der „NSA-Villaein.

Da dies ausdrücklich keine Demonstration war, musste die Versammlung nicht polizeilich angemeldet werden. Im Vorfeld wurde unter Zwang der Name eines Bloggers festgehalten, der das Anwesen fotografiert hatte. :

Foto: mangtronix, thx! (CC BY-SA 2.0)

Zwei Bürger hatten vor wenigen Tagen bei Facebook dazu aufgerufen, sich in Wien-Währing die mutmaßliche Niederlassung der NSA genauer anzuschauen. Motto der Veranstaltung war ein privater Spaziergang für „Freunde der Architekturfotografie„. Dass man sich dabei tatsächlich für die Architektur des Gebäudes interessierte, darf natürlich ausgeschlossen werden.

nsaErst gestern berichtete ein Blogger, dass ein Polizist seinen Wachposten vor der Villa verließ, nachdem der Betreiber von Raphaels Blog vom Gebäude ein Foto erstellte. Der Betroffene dürfe das Foto machen. Der Polizist sei aber im Gegenzug dazu angehalten worden, unbedingt seine Personalien festzuhalten, erklärte der Beamte dem erstaunten Fotografen.

Der Polizist rief einen Funkwagen zur Unterstützung und versuchte Funkkontakt zum Sicherheitsdienst der Niederlassung des Geheimdienstes aufzunehmen. Als der Fotograf fahren wollte, hielt der Polizist dessen Fahrradlenker fest. Er könne es „darauf ankommen lassen„, weil er ein Foto erstellte und dem Polizisten verweigerte, sich auszuweisen. Der Polizist habe die Pflicht das Gelände zu schützen, weswegen jeder Interessent identifiziert werden müsse. Er handle auf Anweisung. Der Beamte war erst nach diversen Aufforderungen bereit, dem Fotografen seine Dienstnummer zu nennen. Nachdem sich der Fotograf mit seinem Führerschein auswies, durfte er endlich gehen. Nach den ersten Metern Fahrt kam ihm bereits das Fahrzeug der Polizei mit Blaulicht entgegen. Offenbar handelte es sich nach Ansicht der Polizisten um einen wie auch immer gearteten „Notfall“.

nsaAuf der heutigen Veranstaltung wurde hingegen niemand erkennungsdienstlich behandelt, wie das ORF kürzlich berichtete. Der grüne Nationalabgeordnete Peter Pilz will dennoch herausfinden, was es mit der Weisung zur Identifikation aller Fotografen auf sich hat. Einige Teilnehmer konnten nicht nachvollziehen, wieso der US-Geheimdienst beschützt wird, statt die Daten der eigenen Bevölkerung zu schützen. Wieso die österreichischen Beamten ausgerechnet die Anweisungen eines fremden Geheimdienstes ausführen, ist nur schwerlich nachvollziehbar.

nsa, kameraNachdenklich stimmt in diesem Zusammenhang vor allem der § 319 StGB (Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat). Demnach ist es in Österreich verboten, den Nachrichtendienst eines fremden Staates wie auch immer zu unterstützen. Anders kann die Wache am Eingang der Villa aber nicht interpretiert werden. Ein juristisches Nachspiel sollte man nicht ernsthaft erwarten, selbst wenn ein Verstoß gegen den § 319 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann.

Die Fotos wurden von den Teilnehmern des Spaziergangs bei Facebook unter dem Hashtag #NSAVilla gepostet.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert