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Porno-Abmahnungen: Wann werden die Ermittlungen in der Schweiz aufgenommen?

Im Jahr 2010 entschied das Bundesgericht Lausanne, dass es untersagt ist, im Auftrag des Rechtsstaates IP-Adressen zu beschaffen und an Dritte zu vermitteln. Demnach wäre für „The Archive AG“ die Beschaffung und Weitergabe der IP-Adressen zumindest in der Schweiz strafbar. Damals unterlag die Schweizer Antipiracy-Firma Logistep.

Grund für die Entscheidung des Bundesgerichts war, dass IP-Adressen als eindeutige Personendaten gewertet wurden, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Für die heimliche IP-Ermittlung fehlte Logistep zudem nach Richtermeinung der Rechtfertigungsgrund. Damals durfte bei dem Filesharing-Verfahren die Logistep AG in ihrer Rolle als IT-Dienstleister für Rechteinhaber keine Daten mehr sammeln oder weitergeben. Mit dem Urteil hatte das Bundesgericht eine klare Grenze gegen die willkürliche Ausforschung der Privatsphäre im Internet gesetzt.

Bevor jetzt vorschnell der Jubel ausbricht: Hat es seit dem Jahr 2010 eine Änderung des Gesetzes in der Schweiz gegeben? Erfolgte nach dem Urteil im Jahr 2010 ein weiteres Urteil vom Schweizer Bundesgericht, was ich für unwahrscheinlich halte?

Strafantrag bei der Kantonspolizei oder bei der Zürcher Staatsanwaltschaft kann übrigens jeder Schweizer Bürger stellen, ungeachtet seines Wohnortes oder ob er zum Kreis der Betroffenen gehört. Sofern es in der Schweiz Anschlussinhaber getroffen hat, hätten diese dementsprechend gute Chancen auf hohe Schadenersatzforderungen.

Bisher gibt es entgegen einiger Meldungen von Konsumer.info, Schweiz Magazin & Co. noch keinen stichhaltigen Beweis dafür, dass die zuständige Staatsanwaltschaft bereits wegen des Verdachts auf „bandenmäßige oder organisierte Kriminalität“ ermittelt. Zumindest würde die Existenz dieses Urteils den Wechsel des Direktors von The Archive AG erklären. Seit dem 27.12.2013 ist Djengue Nounagnon Sedjro als Direktor von „The Archive AG“ eingetragen, zudem hat das Unternehmen offiziell seinen Sitz geändert. Gehen die Drahtzieher des Deals schon auf Tauchstation?

Wer sich für die Hintergründe des damaligen Rechtsstreits interessiert, Firebird77 hat darüber bei den gulli:News berichtet. als der gulli noch mein gulli war.

Ein Gedanke zu „Porno-Abmahnungen: Wann werden die Ermittlungen in der Schweiz aufgenommen?

  1. Dass DER Macher (Singular via identischer UserID erwiesen) hinter den TheArchive/itGuards-Webseiten nicht allzu viel Aufwand investiert hat, wurde ja bereits im Netz diskutiert.
    Unpräzise nichtvielsagende Texte, fehlende Nennung von natürlichen Personen, unpersönliche Fotos aus Bildagenturen ohne Hinweis auf Urheber im Impressum lt. Nutzungsbedingungen der Bildagenturen, usw.

    Mir sind noch zwei kleine verräterische Details aufgefallen, die bisher scheinbar noch nirgends angesprochen wurden:

    1. Die beiden o.g. Webseiten verwenden das gleiche WIX-Kontaktformular,
    welches keine getrennte Sprachlokalisierung via WIX zulässt.
    Auf der TheArchive-Webseite (deutsche und engliche Sprache auswählbar) ist das vielleicht verzeihbar, aber auf der itGuards-Webseite ?!

    Im Kontaktformular der US-Firma https://www.itguards.net/#!contact/c1gd8
    erscheint bei den Formularfeldern „Name“ und „Email“
    als Tooltip (validationMessage) dann tatsächlich der deutsche! Text „Bitte füllen Sie dieses Feld aus!“.

    2. Die Verwendung von „Silicon Valley“ direkt in der kalifornischen Anschrift
    „San Jose, Silicon Valley, CA 95113“
    ist laut Googlesuche einmalig. Kein anderes dort ansässiges Unternehmen nutzt diesen Adressenzusatz in dieser Form!
    Diese zusätzliche Angabe ist im Geschäfts-/Postverkehr auch völlig unnötig und darüber hinaus stellt „Silicon Valley“ auch keine amtliche Ortsbezeichnung dar.
    „San Jose, CA 95113“ lautet die korrekt Adressbezeichnung.

    Es sieht so aus, als ob hier gezielt versucht wurde, die Glaubwürdigkeit des Unternehmens itGuards gegenüber Nachprüfungen aus dem deutschsprachigen Raum zu erhöhen.
    Das „Silicon Valley“ ist hierzulande ja bekannter als die Stadt San Jose.
    Getreu dem Motto, wer im altehrwürdigen Silicon Valley angesiedelt ist, der kann auch tollste Software entwickeln 🙂

    Diese Adressschreibweise findet sich ebenfalls im Gutachten zur GladII-Software.

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