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Google Analytics ohne Abmahnung nutzen

Google Analytics – was ist das überhaupt? Dies ist ein kostenloser und sehr umfangreicher Online-Dienst von Google, der die Zugriffe einer Webseite im Detail analysiert. Unter anderem wird die Herkunft der Besucher (Suchmaschine, Facebook etc.), ihre Verweildauer, ihre weiteres Verhalten etc. untersucht.

Weltweit hat etwa die Hälfte aller Webseiten diesen Analyse-Dienst eingebaut. Somit verfügt der Anbieter Google auch über die ganzen Daten. Wer Google Analytics in Deutschland nutzt, muss allerdings mehrere Dinge beachten. Diese stelle ich hier kurz vor.

Die rechtssichere Nutzung von Google Analytics:

  • Weil der Gesetzgeber dies verlangt, wird bei Google Analytics seit mehreren Jahren das letzte Stück der IP-Adresse aller Seitenbesucher abgeschnitten. Dies führt zu einer geringeren Präzision der Analyse, wo (Stadt bzw. Region) die Besucher einer Webseite wohnen.
  • Egal ob privater Blog oder kommerzielle Webseite einer Firma: Wer Google Analytics nutzt, muss der Google-Niederlassung in Irland den umfangreichen ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Datenschutz) zuschicken. Google selbst fordert diesen Vertrag nicht an, auch nicht per E-Mail.
  • Unabhängig davon müssen die Besucher im Rahmen der Datenschutzerklärung informiert werden. Wer es sich einfach machen will, nutzt den Datenschutz-Generator.de von RA Thomas Schwenke, der den Webseiten-Betreibern dafür einige Fragen stellt. Nach der Beantwortung der Fragen erhält man eine vorgefertigte Datenschutzerklärung, die man in das eigene Impressum einfügen kann.
  • Niemand darf zur Erfassung seiner Online-Aktivitäten gezwungen werden. Dafür muss ein JavaScript-Code vor dem eigentlichen Google-Analytics-Code im Quellcode der Webseite eingebunden werden. Weitere Informationen von Google zum Abschalten des Trackings sind hier verfügbar. Wer der englischen Sprache nicht mächtig ist: in Deutsch geht es auch.
  • Wer komplett sicher sein will und über Daten von vor September 2011 verfügt, sollte sein bisheriges Konto bei Google löschen und ein neues anlegen. Nur so kann man nachweisen, dass die alten Daten gelöscht wurden und für niemanden mehr zugänglich sind. Der Grund dafür ist einfach. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein kam 2009 zu dem Schluss, dass die Nutzung von Google Analytics durch Webseitenanbieter zum damaligen Zeitpunkt unzulässig war. Daraufhin wurde die Gestaltung der Online-Analyse durch Google geändert, um die Auflagen zu erfüllen.

Übrigens: Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe (Abmahnung) nicht. Bei Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen ist es die Pflicht der Webseitenbetreiber, sich selbst zu informieren. Vor allem auf EU-Ebene dürfte sich in den nächsten Monaten noch einiges tun.

P.S.: Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell, spätestens seit Einführung der DSGVO hat sich an den juristischen Grundlagen einiges geändert.

Helloquence

2 Gedanken zu „Google Analytics ohne Abmahnung nutzen

  1. Ich würde keinem empfehlen die Datenschutzerklärung in das Impressum einzubinden. Das kann böse Abmahnungen nach sich ziehen. Immer getrennt verlinken.

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