YouNow

YouNow: Abmahnungen drohen!

YouNow ist der neueste Schrei in den Kinderzimmern.. Die Streaming-App erlaubt es mit einfachsten Mitteln, kostenlose Live-Streams von sich zu veröffentlichen. Die meisten Nutzer sind Kinder oder Jugendliche. Sie setzen sich einfach vor die Kamera und plappern wild drauf los. Dort werden auch die Kommentare und Fragen der Zuschauer angezeigt, auf die die sogenannten „Broadcaster“ antworten können. Betreiber ist die YouNow Inc. mit Sitz in New York. Damit fallen die Daten der im Juni 2011 gegründeten Firma unter US-amerikanisches Datenschutzrecht. Gut für die Inc., schlecht für den Datenschutz.

Das größte Problem ist aber nicht der Datenhunger, den der Dienst nachweislich über Facebook, Google Plus oder Twitter an den Tag legt. Das größte Ungemach droht aufgrund der unzähligen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, die dort tagtäglich von den Nutzern selbst vollzogen werden. Die ersten Abmahnungen könnten schon bald verschickt werden, denn in Deutschland wird dieses Angebot immer beliebter.

Zum besseren Verständnis: YouNow ist eine App für Android und iOS. Zudem ist es eine Webseite, mit der man sich über seine Webcam oder Smartphonekamera filmen und beobachten lassen kann. Dafür braucht man nur ein schnelles Mobilfunknetz oder WLAN. Das LTE-Netz wird zumindest in den Ballungsgebieten ausgebaut, auch die Tarife werden immer günstiger. Da steht dem Streamingvergnügen eigentlich nichts mehr im Wege.

Eigentlich. Denn dann schneidet Rechtsanwalt Tobias Röttger von der Medienkanzlei ggr // gulden röttger einen Punkt an, der in der bisherigen Berichterstattung zu kurz gekommen ist. „Stellen Sie sich vor, jemand streamed mit YouNow von einer Party und zeigt alles, was es zu sehen gibt.“ Gemeint sind zum Beispiel alkoholisierte und aufgrund dessen zu leicht bekleidete Personen. In vielen Fällen wissen die Betroffen nicht einmal, dass sie gerade aufgenommen und ihre Bilder ins Internet übertragen werden. Röttger erzählt von seinen eigenen Erfahrungen. In diversen Streams wurde der Lehrer live im Klassenzimmer gezeigt. Einer der Schüler hat einfach das Smartphone in Richtung Tafel gedreht.

In Deutschland gibt es aber das Recht am eigenen Bild. Niemand darf ohne meine Einwilligung ein Foto oder Video von mir anfertigen und dieses verbreiten. Erst recht nicht, sollte ich darauf betrunken sein, weil damit mein Ansehen beschädigt wird. Wer trotzdem Videos ins Internet überträgt und jemand fühlt sich deswegen gestört oder herabgesetzt, dann kann das Opfer einen Anwalt einschalten. Abmahnungen aufgrund von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts drohen. Auch die Dozentin oder der Dozent müssen vor den Aufnahmen um Erlaubnis gefragt werden. Doch welches Kind weiß das? Das Recht am eigenen Bild ist selbst den meisten Erwachsenen nicht bekannt.

Problematisch ist auch das Abspielen von Musik während der Vorführung. Viele Jugendliche lassen das Radio oder ihre Musikanlage im Hintergrund laufen. Zunächst müsste man eigentlich den Urheber (Musiker bzw. das Plattenlabel) fragen, ob diese mit einer öffentlichen Aufführung der eigenen Werke während des Streams einverstanden sind. Sofern die abgespielten Werke zum Repertoire der GEMA gehören, müssen die Urheber für die Vorführung entlohnt werden. Röttger erkundigte sich kürzlich eigenhändig bei der Verwertungsgesellschaft. Ihm wurde am Telefon mitgeteilt, der entsprechende Tarif für eine Session soll sich auf rund 100 Euro belaufen. Wer wirklich jeden Tag broadcastet, müsste monatlich 3.000 Euro bezahlen. Noch ist die GEMA deswegen nicht aktiv geworden. Sie hätte aber jedes Recht dazu.

 

YouNow: Keine Nutzer unter 13 Jahren erlaubt!

Aufgrund des Medienechos haben die Betreiber von YouNow nun auf ihrem eigenen Blog reagiert. In der Nachricht an alle deutschen Anwender wird klargestellt, dass es niemandem unter 13 Jahre erlaubt ist, das Portal zu benutzen. Alle darüber müssen bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres eine Erlaubnis der Eltern beibringen. Leider sind die „Terms of Use“ (AGB) noch nicht in Deutsch verfügbar. Der Hinweis auf dem firmeneigenen Blog geht völlig unter, dieser müsste prominent auf der Hauptseite platziert werden. Doch dann würde man es ja dem eigenen Publikum schwer machen, diesen Online-Dienst zu nutzen. Wer möchte schon freiwillig auf mehr Nutzer, Videos und mehr Seitenzugriffe verzichten?

Auch der Datenschutz kommt zu kurz. Zwar ist der Zugang zur Webseite binnen weniger Sekunden per Facebook, Twitter oder Google Plus freigeschaltet. Doch die Befugnisse sind nicht von schlechten Eltern. Die Webseite will das Twitter-Profil aktualisieren und sogar stellvertretend Tweets für die Nutzer veröffentlichen. Das geht vielen einfach zu weit.

Mein Kind nutzt YouNow: Was kann ich tun?

Schauen Sie sich gemeinsam mit den Kindern die App als auch die Webseite an, probieren Sie alles in Ruhe aus. Machen Sie Ihren Zöglingen klar, dass sie vorsichtig mit ihren Angaben sein sollen. Viele Broadcaster reden sich vor laufender Kamera um Kopf und Kragen. Ohne die erreichte Aufmerksamkeit würden sie niemals so viel von sich preisgeben.

Verbote sind total sinnlos. Wenn Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn die App verbieten, steigt der Reiz nur umso mehr. Das Ganze erinnert ein wenig an den Hype, den Chatroulette im Jahr 2010 hervorgerufen hat. Nur mit dem Unterschied, dass die gestreamten Videos nicht nur eine Person sondern ganz viele sehen können. Glücklicherweise haben schon die ersten YouTube-Stars vor dem neuen Angebot gewarnt (siehe Video unten). Ihr Wort wiegt mehr als Ihres, weil sie als cool empfunden werden. Warten wir also ab, wie lange der Rummel in den Klassen- und Kinderzimmern anhalten wird.

Dieser Beitrag erschien am 2. Februar 2015 auf Stern.de.

 

Video: Cartoonist tooncraft warnt vor YouNow.

 

 

2 Gedanken zu „YouNow: Abmahnungen drohen!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert