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Haben Abmahnanwälte nichts mehr zu tun?

Good bye Abmahnung? Es wurde gemunkelt, das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, insbesondere §97a Abs. 3 S. 2 UrhG könnte sich negativ auf die Bilanz von Anwälten auswirken, die sich primär mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beschäftigen. Leider darf man nicht das Ende der Filesharing-Abmahnungen verkünden, es bleibt alles beim Alten. Zumindest beinahe.

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