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Gesetz, Law, Richterhammer

Kehrtwende in der Filesharing-Rechtsprechung?

Das Amtsgericht Hamburg hat in einem aktuellen Beschluss die Deckelung der Anwaltskosten auf 150 € (Streitwert 1.000 €) vorgenommen. Das Urteil wurde an das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken angelehnt, obwohl es zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht rechtskräftig war. Bisher war es eher fraglich, ob die Entscheidung vom AG Hamburg ein Einzelfall bleibt. Die Juristen fragten sich insbesondere, wie sich das AG und LG München diesbezüglich entscheiden würde. Im Moment sieht es so aus, als wenn die Richter in München ganz ähnlich denken und schon jetzt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken anwenden. Bisher galt der Gerichtsstand in München als Paradies für Abmahn-Anwälte.

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