Themenfindung

torial Blog: Das kleine Einmaleins der Themenfindung

Vielleicht haben Sie schon mitbekommen, dass ich derzeit häufiger Beiträge für das Blog von torial schreibe. torial ist ein spannendes und noch recht neues Portal von und für Journalisten. Man kann sich dort kostenlos mit seinen Beiträgen präsentieren und so den Entscheidungsträgern in den Redaktionen als möglicher Mitarbeiter empfehlen. Das Portal unterstützt das Einbinden von Beiträgen in den unterschiedlichsten Formaten. Wer will, kann sogar seinen RSS-Feed dort eingeben. Alle neuen Beiträge werden dann automatisch dem eigenen Portfolio bei torial hinzugefügt.

Mein heutiger Beitrag richtet sich wieder an Journalisten oder an Personen, die es noch werden möchten. Diesmal geht es um die Themenfindung. Sind meine Ideen für neue Beiträge vor dem Zugriff Dritter sicher? Wieso darf der Chefredakteur alles tun, ich hingegen bin als Angestellter an das Weisungsrecht meines Vorgesetzten gebunden? Gilt das Weisungsrecht auch für Freiberufler? Darf mir eine Behörde oder Privatperson vorab einen Artikel verbieten? Was sind Sperrfristen oder Exklusivverträge? Wie bindend sind sie? Und vieles mehr. Wer von der Themenfindung zur Recherche gehen möchte, die juristischen Grundlagen werden hier ausführlich beschrieben.

redaktionDas Thema ist erst dann reif für die Bearbeitung, sobald alle im Artikel oder Rundfunkbeitrag beinhalteten Tatsachenbehauptungen bewiesen werden können. Anderenfalls droht nach der Veröffentlichung möglicherweise eine Klage wegen übler Nachrede oder der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Ohne handfeste Beweise hat der Betroffene gute Chancen, vor Gericht Abwehransprüche geltend zu machen oder sogar eine Strafanzeige zu stellen.

Wer ein wenig Orientierung für juristische Auseinandersetzungen braucht, sollte sich meinen Artikel zu diesem Thema in Ruhe anschauen. Der Text ist gedacht als umfangreicher „Erste-Hilfe-Kasten“ für den Ernstfall.

Foto oben: rabble.ca, CC-BY. Unten: Jay Thompson, CC-BY-SA.

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