Am 30. August wurde vor dem Landgericht Berlin der Widerspruch von Steffen Heintsch und seinem Anwalt Dr. Alexander Wachs gegen die Einstweilige Verfügung (EV) der Kanzlei Schulenburg & Schenk verhandelt. Das Forum Abmahnwahn Dreipage kann entgegen der EV nach Ansicht des Gerichts nicht als Wettbewerber zu einem Anwalt angesehen werden. Auch ergaben sich in der Vergangenheit nachweislich keine wirtschaftlichen Vorteile durch die Zusammenarbeit verschiedener Anwälte mit dem Betreiber des Forums. Diverse Rechtsanwälte hatten schriftlich niedergelegt, dass sie keine Vorteile durch die Zusammenarbeit erworben haben. Allerdings bleibt laut Urteil die Einstweilige Verfügung wegen der unerlaubten Rechtsberatung von abgemahnten Filesharern bestehen.
Der Abmahn-Watchdog Steffen Heintsch reiste Ende August von Süddeutschland aus für einige Minuten Verhandlung in die Bundeshauptstadt. Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin wurden verschiedene Punkte der juristischen Auseinandersetzung mit der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk behandelt.
Klage gegen Abmahnwahn Dreipage
Im Vorfeld ist es zu einer Abmahnung und Einstweiligen Verfügung der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR gekommen. Die Kanzlei ist für über zwanzig Unternehmen aus der Erotik- und Pornobranche aktiv und verfolgt im Auftrag Urheberrechtsverletzungen. Problematisch waren vor dem LG Berlin vor allem die Tipps an abgemahnte Personen, die unter abmahnwahn-dreipage.de vergeben wurden. Das Problem dabei: Eine Rechtsberatung darf nur ein Jurist durchführen und kein Laie. Das gilt auch, sofern diese kostenlos durchgeführt wird. Im Frühjahr kam es zu einem Schriftwechsel mit der Hamburger Kanzlei, die aber zu keiner Schlichtung führte. Steffen Heintsch sollte die per E-Mail geführte Kommunikation verheimlichen, was er ablehnt.
Ein unmoralisches Angebot?
Interessant ist, dass es während der Verhandlung offenbar zu einer aufschlussreichen Unterbrechung kam. So musste der beauftragte Jurist der klagenden Partei in Hamburg anrufen, um sich telefonisch nach den Konditionen eines Vergleichs zu erkundigen. Der Watchdog hatte die Wahl zwischen einem vorzeigen Ende des kostenintensiven Verfahrens inklusive eines Vergleichs, der vom Betroffenen als „lukrativ“ bezeichnet wurde. Auf der anderen Seite könnte Heintsch bis zu 8.000 Euro verlieren, sollte er das Verfahren bis in die letzte Instanz verlieren. Über den Inhalt des Vergleichs soll ebenfalls Stillschweigen bewahrt werden.
Meinungsfreiheit nur möglich mit einem anonym betriebenen Forum im Ausland?
Heintsch lehnte noch an Ort und Stelle das Angebot ab. Er geht notfalls durch alle Instanzen. Der Forenbetreiber geht das Risiko ein, sich damit finanziell zu ruinieren. Er tut dies aus voller Überzeugung und hofft, damit die Meinungsfreiheit in Foren mit einem deutschen Impressum zu unterstützen. Eine Verlegung seiner Website ins Ausland, wo ihn niemand belangen könnte, lehnt er kategorisch ab. Das Ausfechten des Verfahrens bis zum bitteren Ende ist er allen deutschen Forenbetreibern schuldig, wie er schreibt. Man wird sehen, wo er damit enden wird.
Vieleicht kann mich ja mal jemand aufklären –
„Zusammenarbeit verschiedener Anwälte mit dem Betreiber des Forums“
„unerlaubten Rechtsberatung von abgemahnten Filesharern“
„Eine Rechtsberatung darf nur ein Jurist durchführen und kein Laie“
Also wurden sie dort nun von Anwälten beraten, von Laien oder von beidem?
Und ist jemand der eine ähnliche/die selbe Situation durchgemacht hat und andere(n) in dieser Situation rechtlich hilft/berät wirklich kriminell nur weil er kein Jurist ist?
Das würde mir nur dann einleuchten wenn der Helfer sich als Anwalt ausgibt bzw. nicht deutlich macht das er keiner ist.
Eine „unerlaubte Rechtsberatung“ in einem Forum ist doch in 80% der Fälle sowieso nur die verständliche Erklärung deutscher Gesetze für den „Angeklagten“. Also auch nicht das was ich mir unter unerlaubt vorstellen würde.
Am Ende zeigt das nur das sich die Kanzlei vor zu gut informierten „Goldeseln“… ähm Verzeihung das heißt natürlich „Angeklagten“ oder in den meisten Fällen wohl direkt „Schuldigen“ fürchtet.
Nein, das LG Berlin sagt, das ich als Forenbetreiber auf eine konkrete (Rechts-)Frage, -nicht- konkret antworten darf. Dieses stellt eine unerlaubte Rechtsberatung dar.
Wenn – wie am LG Berlin thematisiert – jemand im Forum fragt: “Ich wurde am xx.xx.xxxx Uhr abgemahnt, Log: xxx.xx.xxxx; xx:xx Uhr, wann verjährt meine Abmahnung?“ / ich als Forenbetreiber antworte: “am xx.xx.xxxx; xx:xx Uhr !“- dann stellt es eine unerlaubte Rechtsberatung dar und keine allgemeine Beantwortung bzw. Meinungsfreiheit, da der Ottonormalverbraucher-Abgemahnte -nicht- in der Lage ist, dieses im Internet herauszufinden und selbst Anwälte sich hier schwer tun.
Man wird sehen, nach Vorlage des Volltextes (ca. 14 Tage), was in der Berufung das Kammergericht diesbezüglich ermisst.
Ob es letztendlich nur darum geht, das mein Forum im Google-Ranking weit vorn zu finden ist, und die Abmahner gern und viel abmahnen, aber man es nicht öffentlich lesen soll, das ist reine Spekulation und tut nichts zur Sache.
VG Steffen Heintsch
Initiative AW3P
Hallo, es freut mich immer Menschen zu sehen die sich gegen diese RA währen die nur Abzocken. Leider bin ich auch betroffen – Verfahren im Nov. wegen Filesharing.
Warum wird diese Abzocke so wenig in den Medien dargestellt??? Bei der Menge an Abmahnungen der geschriebenen und der Abmahnungen die noch kommen werden, sind ja viele, viele Menschen betroffen!
Es kann doch nicht sein das wir der willkür der RA ausgesetzt sind.
Es ist und bleibt eine Erpressung und selbst die Gewinner werden zu Verlierern weil sie auf den Kosten sitzten bleiben.
Sie als Journalist haben doch sicherlich Möglichkeiten das an entsprechende Menschen, Redakeure, andere Berufskollegen weiterzugeben. Um so öffentlicher das wird um so mehr steigt der Druck und vielleich hat dann der Wahnsinn mal ein Ende
Gruß Martin