In Baden-Württemberg wird allen Lehrern die Nutzung von Facebook und diversen anderen sozialen Netzwerken grundsätzlich verboten. Als Begründung werden datenschutzrechtliche Bestimmungen des Landes angegeben. Auch jegliche Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern oder untereinander ist von dem Verbot betroffen. Im Rahmen des Unterrichts dürfen Facebook, Twitter, Google Plus & Co. lediglich vorgeführt werden, um die Funktionsweise, Vor- und Nachteile, Risiken und weitere Aspekte pädagogisch aufzuarbeiten.
Begründet wird das Facebook-Verbot damit, dass die Anbieter ihre Server außerhalb der EU betreiben und es sich um US-amerikanische Unternehmen handelt. Somit ist ein Zugriff auf die Daten von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes möglich. Die erweiterten Zugriffsmöglichkeiten wurden in den Datenschutzstandards der USA festgelegt. Weil die sozialen Netzwerke den geltenden Standards des Landesdatenschutzgesetzes nicht genügen, sind in Baden-Württemberg alle Anbieter mit Hauptsitz oder Servern außerhalb der EU verboten.
Statt der Fanpages auf Facebook wird den Lehrern und Schulleitern zudem empfohlen, zur Selbstdarstellung der Schule reguläre Homepages zu erstellen. Auch das Installieren von „Like-it“-Buttons oder anderen sozialen Plug-ins auf der schuleigenen Website ist untersagt.
Fazit: Das Verbot ist einerseits nachvollziehbar, weil mit der Anwendung dieser Internet-Portale an Schulen die landeseigenen Gesetze verletzt würden. Personenbezogene Daten, wie Schulnoten, Fehlzeiten, Realnamen und Adressen haben dort nichts zu suchen. Es ist tatsächlich sehr wichtig, dass diese Daten nach landeseigenen und nicht nach den gesetzlichen Grundlagen der USA gespeichert werden.
Den Pädagogen mit diesem Verbot aber quasi alle Kommunikationswege zu blockieren, erscheint andererseits weltfremd und ein wenig übertrieben.
Video-Anleitung: Wie schütze ich meine Daten bei Facebook?
Ist doch wunderbar…
BaWü lag zwar noch nie so wirklich im Einzugskreis von WKW, aber dort steht der Kommunikation nichts im Wege… 😉