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Porno-Streaming: erster Betroffener stellt Strafanzeige gegen u+c

Porno-Streaming und seine Folgen. Ein Berliner hat heute gegen die Kanzlei u+c Strafanzeige wegen möglicher Internetkriminalität und den Verdacht auf Betrug und Nötigung gestellt. Er überlegt zudem den Anwälten jeglichen außergerichtlichen Kontakt zu untersagen.

Ein Abgemahnter hat heute Vormittag Strafanzeige gegen die Regensburger Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gestellt. Er geht im Fall seiner eigenen Abmahnung, die er von u+c erhielt, von möglicher Nötigung, Betrug und der Ausübung von Internetkriminalität aus.

Der Berliner erhielt die Abmahnung, obwohl er RedTube selbst nicht besuchte und Mac OS X als Betriebssystem auf seinem Computer installiert ist. Viele Windows-Nutzer berichten von einer Infektion ihres Computers durch Schadsoftware. Die Infektion soll sich zum Zeitpunkt des angeblichen Besuches bei RedTube zugetragen haben.

Inspektion der Datenpakete führte zu den IP-Adressen?

Ich hörte heute von einer neuen Theorie, wie die Kanzlei u+c angeblich an die IP-Adressen der Redtube-Nutzer gelangt sein soll. Da die Streams unverschlüsselt übertragen werden und der genaue Inhalt der Pornostreifen bekannt ist, könnte man (Zugriff vorausgesetzt) den Datentransfer aller Nutzer daraufhin untersuchen, ob jemand diese Werke konsumiert hat. Soweit die Theorie.

Die genaue Durchführung ist schleierhaft, weil man dafür den uneingeschränkten Zugriff auf einen der Datenknoten in Deutschland bräuchte. Rein technisch wäre eine solche Inspektion aller Datenströme möglich. Allerdings ist unklar, nach welcher juristischen Grundlage die Anwälte von u+c diesen Zugriff erlangt haben sollen. Urheberrechtsverletzungen sind im Strafrecht keine schwerwiegenden Delikte, die einen solchen Zugriff legitimieren würden. Von daher erscheint diese Variante wenig schlüssig.

Die anderen Theorien, die derzeit im Web zirkulieren, sehe ich hingegen als (größtenteils) widerlegt an:

  • der Erotikanbieter Manwin fällt als Betreiber von Redtube als Quelle der IP-Adressen aus. Warum sollten sie das tun, außer man hat ihnen dafür sehr viel Geld angeboten? Sollten mehr als 50% der Abgemahnten ihre 250 Euro bezahlen, käme allerdings sehr viel zusammen. Manche Anwälte bevorzugen Porno-Abmahnungen, weil dabei die Zahlungsbereitschaft vergleichsweise hoch ist.
  • eine manipulierte Programmierschnittstelle (API) bei RedTube, die die Daten ausspuckt, würde voraussetzen, dass diese Webseite tatsächlich von den Abgemahnten besucht wurde. Das war aber vielfach nicht so.
  • Gegen die Theorie mit der Schadsoftware spricht, dass auch Apple-Nutzer abgemahnt wurden, die bislang keine Infektion ihres Betriebsystems feststellen können. Wie aber gelang die Identifikation der Redtube-Nutzer? Und wieso wurden so viele Computer zum fraglichen Zeitpunkt mit einem Virus oder Trojaner infiziert? Die Häufung ist sehr auffällig.

Streaming: Weshalb sind alle Abgemahnte Telekom-Nutzer?

Für die Deutsche Telekom als Auskunftsstelle spricht, dass der größte deutsche Internet-Anbieter die Anschrift der Anschlussinhaber länger als 7 Tage (angeblich bis zu 14 Tage) nach der Urheberrechtsverletzung preisgeben soll. Ist die Tat bei den meisten anderen Internet-Anbietern länger als eine Woche her, wird man als Rechteinhaber keine Auskunft mehr erhalten. Die Auskunftspflicht nach Maßgabe des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches erstreckt sich nur über 7 Tage. Ab dem 8. Tag bleibt unklar, wer sich hinter einer IP-Adresse verbirgt. Das gilt auch, obwohl viele Internet-Anbieter diese Daten noch besitzen.

Und bitte nicht vergessen: Nur weil die Internet-Anbieter nicht zwingend länger als 7 Tage speichern müssen, so tun sie es trotzdem. Die bisherigen Regelungen bestimmen lediglich, für wie lange sie die Daten mindestens vorhalten müssen und nicht, wie lange sie die Verbindungsdaten maximal speichern dürfen. Man darf annehmen, dass die meisten ISPs ihre Daten zu Abrechnungs- und Kontrollzwecken von drei bis zu sechs Monaten speichern.

13 Gedanken zu „Porno-Streaming: erster Betroffener stellt Strafanzeige gegen u+c

  1. ich wuerde soweit gehen, das zufaellige ip adressen per antrag beim zustaendigem hoster verauskunftet werden … bei der heutigen masse an anfragen wird die telekom beispielsweise, sicher keine arbeitszeit in die ueberpruefung der vorwuerfe investieren und die nutzerinfos wahrscheinlich so rausruecken, dies koennte man ja mal ueberpruefen mit einer anwaltlichen anfrage zur auskunft zu einer ip adresse aus dem block des isps ….

    da die ganze abmahnung, auch in hinsicht der eher geringen summe des streitwertes + ratenzahlungsangebot von 10€, eh darauf ausgerichtet ist, das angemahnte bezahlen und den gang in die oeffentlichkeit scheuen, wird u+c sicher ab widerspruch sein betreiben einstellen …

  2. Ich dachte immer für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, darf nur auf die Daten für Abrechnungszwecke von den Providern zugegriffen werden, welcher keiner Mindestspeicherdauer unterliegt, aber auch 80 Tage und mehr gespeichert sein können und dann auf Antrag auch herausgegeben werden müssen.
    Ebenfalls muss ein ISP diese gar nicht speichern: https://www.golem.de/news/urheberrechtsverletzungen-vodafone-muss-keine-ip-adressen-speichern-1303-98331.html

  3. Ich frage mich, warum alle soviel überlegen, wie man die IPs gekommen sei.

    Wie zB Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet, gaben „nahezu alle“ Abgemahnten die sich an ihn wandten an, dass sie keine Pornos auf Redtube gesehen haben!
    Andere Anwälte berichten ähnliches und auch viele Nutzer erzählen von ihren Fällen, bei denen schon sehr glaubwürdig ist, dass auf Grund von zB Alter und Geschlecht sie (oder ihre alte Mutter) dort keine Pornos konsumierten.

    Die Abmahner selber nennen im Antrag eine Software als Schnüffelwerkzeug ,die für Streamingportale gar nicht geeignet wäre.
    Auf Grund dieser Umstände liegt wohl in erster Linie der Verdacht nahe, dass man (woher auch immer, zB von Besuchern anderer Webseiten) sich IP-Adressen + Uhrzeit krallte und diese beim LG Köln als angebliche Urheberrechtsverletzer einreichte, wo unter falscher Annahme, Täuschung und/oder mangelnder Prüfung dieser Abtrag durchkam.

    Dass tatsächlich einige das Abgemahnten auf der viel besuchten Seite Redtube waren, scheint eher Zufall zu sein, als dass wirklich Redtube-Nutzer abgemahnt worden.
    Vorallem stimmt ja auch was mit den Url nicht. Genannte Filme waren entweder unter den in der Abmahnung genannten Url gar nicht zu finden, sondern ein ganz anderer.
    Andere abgemahnte Filme waren über die Redtube-Suche gar nicht auffindbar, sondern bestenfalls nur über Umwege.
    Warum sollten also Zehntausendem darunter alte Omas, auf diese Filme gestossen sein, die nun vom Namen her keine Werke sind, nach denen man gezielt das Netz absucht und offensichtlich auch nicht zufällig ausfindig macht?

  4. Ein mögliche Theorie ist folgende:

    Ein Server A loggt alle Zugriffe mit und leitet darüber hinaus alle Anfragen einfach an redtube weiter.

    Jetzt wird ein Internet-Werber beauftragt x tausend deutsche User (für ca. $20 pro 5.000 User) auf einen Link auf diesen Server zu holen.

    Solche Werber in der Erotik Branche sind nicht immer zimperlich und könnten alles von der einfachen Banner Werbung über irreführende Links („Sexy Video von Scarlett Johansson“), Popups, unsichtbare inline Frames bis hin zu Viren nutzen um den Traffic zu generieren. Das meiste davon läuft auf jedem Browser, unabhängig vom Betriebssystem und vieles auch ohne Javascript o.ä.

      1. Ein unsichtbares iframe und ist eine gängige Form um Traffic zu generieren und wie der Name schon impliziert, bekommt der Nutzer davon gar nichts mit.

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