Porno-Konsumenten

Abgemahnte Porno-Konsumenten sollen Schadenersatz verlangen

Der Kölner Anwalt Christian Solmecke empfiehlt allen Betroffenen im Nachrichtenmagazin Focus, sie sollen Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen, sollten sie ihre Abmahnung bereits bezahlt haben. Die Identität der Anschlussinhaber wurde der abmahnenden Kanzlei vom Landgericht Köln auf Grundlage falscher Beschlüsse preisgegeben. Die Porno-Konsumenten können sich zur Wehr setzen.

Das Kölner Landgericht hatte vielfach verfügt, dass Internetanbieter die Adressen von Computernutzern herausgeben mussten. Nach Ansicht vieler Anwälte sind diese Beschlüsse aufgrund der Formulierung der Anträge komplett falsch. Im Fall von YouPorn oder RedTube kann keine Rede von einer Tauschbörse sein. Eine Porno-Website ist keine Bittorrent-Tauschbörse, dort wurden von den Abgemahnten keine Werke Dritten zugänglich gemacht oder Dateien ausgetauscht. Die Kölner Richter hätten die Anträge entweder nicht gelesen, oder diese schlichtweg nicht verstanden, glaubt Solmecke. Das Landgericht Köln hat die Beschlüsse im Nachhinein als „Versehen“ deklariert.

redtubeEine Sprecherin der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Meinung, es dürfe nicht sein, dass Gerichte massenhaft Daten von Telekommunikationskunden herausgeben. Dieses Vorgehen sei nicht konform mit der Rechtslage. Abmahn-Kanzleien sollten es künftig schwerer haben, an die Identität der Anschlussinhaber zu gelangen, weswegen vom vzbv strengere juristische Vorgaben gefordert werden.

Bislang ist unklar, ob derartige Schadenersatzforderungen wirklich Aussicht auf Erfolg hätten. Natürlich kämpft auch ein Anwalt Solmecke in eigener Sache, wenn er solche Aussagen gegenüber der Presse tätigt.

7 Gedanken zu „Abgemahnte Porno-Konsumenten sollen Schadenersatz verlangen

  1. Hallöle,

    wieder ein sehr schöner Artikel von der Augsburger-Allgemeinen.

    Langsam, aber sicher und immer schneller geht es den Anwälten von U+C und seinen Gehilfen an den Kragen.

    Gruß Grummel

  2. Lars,

    kurze Frage mit der Bitte um einen kurzen Hinweis:

    Ich würde dir gerne eine Zusammenfassung zum vorliegenden Fall schicken (IP-Adressen-Ermittlung, Verwertungsrechte, Klüngel, Abrechnung im Innenverhältnis, Allgemeines) und hoffe dabei auf deine Kontakte (von wegen weiterleiten und so…) und deine Hilfe.

    Ist das OK für dich?

    Ich würde dir dann die Unterlagen von der hier angegebenen email-Adresse schicken (kann sein, daß die im spam landet, je nach Einstellungen).

    Gruß aus Köln, Baxter

    Ist das OK

  3. Hallöle,

    So, was habe ich die letzten zwei Wochen gemacht:

    – Anzeige bei der Polizei -> das LKA hat sich heute bei mir gemeldet
    – den Herren U+C mitgeteilt dass sie sich außergerichtlich nicht mehr mit mir in Verbindung setzen sollen
    – Mail an den Bundestag mit der Bitte um Herstellung der Rechtssicherheit für das Deutsche Ländle
    – Mail an das Bundespräsidialamt mit der Bitte um Herstellung der Rechtssicherheit für das Deutsche Ländle
    – Mail an die Telekom mir den Sachverhalt darzulegen warum sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen haben
    – Schreiben an das LG Köln in dem ich Beschwerde eingelegt habe. Frist läuft nach 2 Wochen nach Zustellung ab !!!!!!!

    So, jetzt sind alle beschäftigt. Sollte ich noch Zeit haben, werde ich mich noch an die RA-Kammer in Rosenheim/Nürnberg wenden.

      1. Einen wunder schönen guten Morgen liebe Leute,

        habe gerade ein nettes Gespäch mit dem LKA geführt. In der Hauptstadt werden gerade die Informationen gesammelt und es liegen bereits über 50 Anzeigen gegen U+C vor. Mit einigen von Euch und auch genannten Quellen, die hier aufgeführt waren, habe ich bereits Kontakt aufgenommen und die Erlaubnis erhalten diese zu nutzen und auch dem LKA zugänglich zu machen.

        So wünsche ich Euch allen einen letzten Arbeitstag, einen erholsamen 4. Advent und bis demnächst auf diesem Portal.

        Vielen Dank auch an Lars, der uns hier unseren Gedankenaustausch ermöglicht.

        Grummel

  4. Rechtsanwalt Herr Dr. Gregor Gysi hat die Bundesregierung zwar nicht kostenpflichtig abgemahnt, jedoch für die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage gestellt: (…)

    PDF kann beigefügt werden.

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