Das LG Hamburg erließ auf Antrag der Betreiber des Streamingportals Redtube eine einstweilige Verfügung gegen The Archive AG. In der einstweiligen Verfügung wird dem Schweizer Unternehmen untersagt, weitere Redtube-Nutzer wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.
Strafrechtler Udo Vetter geht davon aus, dass sich die Richter am Landgericht Hamburg wahrscheinlich im Vorfeld einige Gedanken zum vorliegenden Fall gemacht haben. Von daher wäre es möglich, dass ähnliche Verfügungen ergehen, sollte es demnächst auch die Nutzer anderer Porno-Portale treffen. Gestern räumte auch das LG Köln ein, möglicherweise einen Fehler im Umgang mit den zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen von The Archive gemacht zu haben.
Wurde gegen den Hackerparagraf verstoßen?
Auch die Betreiber von Greyhat Security Consulting kommen in ihrem Gutachten zu dem Urteil, dass sich RedTube zur Einhaltung des DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verpflichtet hat. Es wäre itGuard als auch The Archiv AG möglich gewesen, die eigenen Werke mithilfe einer Abuse-Mail unverzüglich löschen zu lassen. Sven Krohlas, Kevin Honka und Justus Wingert kommen zum gleichen Urteil. Sie gehen davon aus, dass möglicherweise Nutzer mit technischen Tricks gezielt auf solche Angebote geleitet wurden, die die Rechte des Urhebers verletzt haben.
Verwirrende Aussagen im Gutachten
Man fand im Gutachten Aussagen in der eidesstattlichen Versicherung des itGuard-Mitarbeiters, die für Personen ohne Spezialwissen verwirrend klingen. Die Aussagen seien dazu geeignet, „Personen ohne besondere technische Kenntnisse zur Annahme von technischen Eigenschaften zu verleiten, die so nicht existieren.“ Die Gutachter stellten ferner fest, dass möglicherweise umfangreiche Sicherheitsmechanismen umgangen wurden, um den IP-Adressen der Nutzer den Inhalt der abgespielten Streams zuordnen zu können. Wie auch immer die Software die Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen hat. So führte dies nach Ansicht von Greyhat stets zur Verletzung der in Deutschland gültigen Rechtslage.
Positives Signal vom LG Hamburg
Weitere Abmahnungen sind unter diesen Vorzeichen nicht zu erwarten. Für Nutzer von YouTube oder Vimeo ist die Nachricht aus Hamburg ein positives Signal. Das Betrachten eines Videostreams kann rechtlich kaum durchsetzbare Abmahnungen nach sich ziehen, weil es der geltenden Rechtslage nicht widerspricht. Wäre es anders, könnte auch Clipfish, Sevenload, Videoload, MyVideo, qik.com, justin.tv, DailyMotion & Co. zu einer Falle für unzählige Abmahnungen werden.
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