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Redtube-Abmahnungen: Besaß The Archive AG die Rechte?

Neue Verwirrung zum Thema Redtube-Abmahnungen, die von U+C ausgesprochen wurden. Nach Medienangaben soll der Besitz der Rechte von The Archive AG an Filmen wie „Amanda’s Secret“ oder „Miriam’s Adventures“ zweifelhaft sein. In dem Fall hätte man gar keine Abmahnungen verschicken dürfen.

Im Dezember 2013 wurden von der Anwaltskanzlei Urmann und Kollegen (U+C) im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG mehrere Zehntausend Abmahnungen an Kunden der Deutschen Telekom verschickt, weitere wurden angekündigt. Den Anschlussinhabern wird darin vorgeworfen, über ihre Leitung habe jemand bei der Porno-Plattform Redtube Videoclips angesehen. The Archive AG ließ die Betrachter als „Rechteinhaber“ der Filme abmahnen. Doch genau das wird jetzt von der Redaktion der Welt stark in Zweifel gezogen.

Redtube-Abmahnungen nichtig?

Der Welt liegen Vertragskopien vor, die belegen, dass The Archive die Online-Verwertungsrechte von der Berliner Firma Hausner Productions erworben hat. Hausner soll die Rechte der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. (Barcelona) abgekauft haben. Doch in Wahrheit gehören die Rechte offenbar dem US-amerikanischen Unternehmen Combat Zone von Dion Giarrusso, die die Filme auch gedreht haben. Demnach hätte Serrato Consultores S.L. die Rechte nie veräußern können. Wenn das stimmt, wären alle Streaming-Abmahnungen nichtig. Ein Unternehmen kann nur Abmahnungen aussprechen lassen, an dem die Firma tatsächlich die Rechte besitzt.

Werden die Abgemahnten an ihr Geld kommen?

Es wird spannend zu beobachten, ob die Kanzlei U+C den Abgemahnten die gezahlten Gelder wieder gutschreiben wird. Die Überweisungen gingen ja an ein Hamburger Konto des Schweizer Rechteinhabers. Auch wurde in den Abmahnungen eine Hamburger Adresse angegeben, obwohl die Urmann + Collegen U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ihren Hauptsitz in Regensburg hat. Zudem hat die Schweizer The Archive AG bei 100.000 Franken Grundkapital im Jahr 2012 keine versteuerbaren Einnahmen ausgewiesen. Es bleibt also abzuwarten, ob U+C die Abgemahnten an den Begünstigten der Überweisung The Archive verweisen wird.

4 Gedanken zu „Redtube-Abmahnungen: Besaß The Archive AG die Rechte?

  1. Jetzt sind wohl am Ende diejenigen die Gelacktmeierten, die sich einen Rechtsbeistand geholt haben, oder? Die werden die Gebühren einklagen dürfen….

  2. In den vergangenen Wochen haben nochmal Diehl und Partner reagiert und Stellung zu der öffentlichen Diskussion genommen.
    Sie distanzieren sich von Massenabmahnungen und haben nochmal Ihre Gutachtertätigkeit im GLADII-Fall auf das niedrige Niveau festgezurrt, dass der liebe Herr Dr.Schorr auch tatsächlich gemacht hat,
    Zitat: “Alleiniger Untersuchungsgegenstand (..) war die Fragestellung, ob diese Software dazu geeignet ist, (…) die IP-Adresse, (…) die Nutzungszeit und Dauer und (…) die Identität von Video-Dateien festzustellen, die über das Internet bereitgestellt und heruntergeladen werden können.
    Dazu wurden vom Auftraggeber mehrere Videodateien konkret benannt,
    anhand derer die genannten drei Funktionen der Software GLADII 1.1.3 zu testen waren.”
    Sie schließen dann auch noch aus, dass sie Arbeitsweise der Software und rechtliche Fragen behandelt haben.

    Herr Reichert geht dabei scheinbar volles Risiko oder verpasst die Chance lieber den Mund zu halten. Zitat: “Uns geht es darum, dass die Rechteinhaber gestärkt werden und die User, wenn sie bestimmten Content, gleich ob Filme, Serien oder Musik genießen wollen, auf die legalen Seiten gehen. Dort müssen sie gemeinhin etwas zahlen, wie etwa wenn Sie bei Maxdome einen Film estellen.”
    Die User sollen also auf die legalen Seiten gehen. Dumm nur, dass Redtube (egal wie man zum Pornoportal steht) legal war, legal ist und sicher noch länger legal sein wird. Aber seine Aussage geht weiter, Zitat: “Wenn sie gar nichts tun, dann wird es bald bis auf einige Ausnahmen keinen neuen spannenden Content mehr geben. Wer soll denn investieren, wenn alles ohne jegliche Kontrolle und Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber zum Streamen bereitgestellt wird?” Spannender Content? Die Ansprüche an spannenden Content scheinen von Usern zu Abmahnern unterschiedlich zu sein. Die von THE ARCHIVE AG abgemahnten Filme fallen wohl eher unter Pornoszenenzusammenschnitt ohne Nährwertgehalt. Wobei, wir haben schon wie andere berichtet, es wohl eher Probleme mit den Urheberrechten gibt. Amüsant und erschreckend sind dann auch die Aussagen zu den Filmrechten. Auf die Frage, dass die Hausner Production gar nicht existiert(e) (siehe hier), und ob er die Rechte geprüft hat, äußert Reichert, Zitat: “Die Frage ist etwas branchenfremd, da Rechte üblicherweise in Form von Verträgen übertragen werden. In diesen Verträgen garantiert der Rechteinhaber ausdrücklich, dass er im Besitz dieser Rechte ist. Nur so funktioniert die gesamte Medienbranche. Wenn alle Branchenteilnehmer immer die gesamte Rechtekette, die ja teilweise Jahrzehnte zurückreichen kann, durchprüfen wollten, würde die Industrie zusammenbrechen.” Wenn diese Aussage nur ansatzweise stimmt, dann sollte man selbst legale Portale meiden, da die Rechte nie geprüft übernommen wurden. Ob das maxdome, videoload und andere Branchenriesen bestätigen würden? Lächerlicher Unsinn! Wo bleibt nur der Blitz Gottes bei soviel Unsinn. Herr Reichert schadet der guten Filmindustrie und wirklichen Rechteinhabern mehr als er glaubt. Gleichzeitig gibt er mit dieser Aussage eine Schablone zur Verteidigung gegen jede Abmahnung, da die Rechte scheinbar von keinem Abmahner in unserem schönen Land geprüft werden. Also immer Alles anzweifeln! So lange bis eine Prüfung durch Abmahner vorgelegt wird.

    Auch lustig ist die Antwort auf die Frage wie denn ein Verhältnis zu itGuards zustande gekommen ist. Zitat: “itGuards ist an uns herangetreten.” Aus welchem Blickwinkel man das betrachtet, ist wohl eher egal, wenn man deren Verflechtungen kennt. Ich finde das immer noch ziemlich waghalsig von dieser Geschichte nicht abzurücken. Eben auch, da wir wissen, dass itGuards seit Dezember 2013 gar keine offizielle Adresse mehr besitzt (weil gekündigt) und nur ein Postfach für 75 $ gemietet wurde. Diese Firma bzw. deren Hintermänner sind tatsächlich auf der Flucht. Hoffen wir auf den Annual Report im März 2014. Da müssen die Hintermänner Ross und Reiter nennen. Ob Sie es tun?

    Die itGuards sollen laut Interview mit Ihrer Software (die irgendwo im Briefkasten entwickelt, betrieben und verkauft wurde) ja wirklich was Wundersames erstellt haben. Zitat aus dem Interview: “Es gibt eine derzeit weltweit einzigartige Software, die etwas kann, von dem alle irgendwie vorher gesagt haben, es ginge nicht.” Scheinbar ist die Software so toll, dass Diehl und Partner in der oben genannten Pressemitteilung feststellen, Zitat: “Richtig ist, dass wir im August 2012 mit der Bitte um Erstellung einer Patentanmeldung zu einer neuen Software kontaktiert wurden. Als sich nach kursorischer Prüfung ergeben hat, dass ein gewerbliches Schutzrecht nicht aussichtsreich erscheint (…)“! Also? So gut, dass ein Patent nicht sinnvoll ist? Wahrscheinlich ist die Software so gut, dass Menschen sie nicht begreifen? Nun, ich höre lieber auf, da Herr R. sich weiter reinredet. Er gibt an, dass keine Umleitung über gekauften Traffic stattgefunden hat (trafficholder etc.) und auch nicht auf die Serverlogs von redtube zugegriffen wurde. Okay, das akzeptieren wir für immer. Das ist dann insoweit interessant, dass der Nachbau der Software anhand des Gutachtens und auch die bisherigen Spekulationen dank dieses Interviews wohl bestätigen, dass die Abmahner die Videos selbst angeboten haben. Weil das Abphishen der IPs unter diesen uns ausgeplauderten Voraussetzungen technisch anders nicht geht! Punkt! Danke Herr R.! Vielen Dank! Geben Sie einfach noch ein paar mehr Interviews.

    Im Interview sagt der gute Mann dann auch tatsächlich, dass es noch ein weiteres Gutachten gibt. Ein Gutachten, dass die rechtliche Seite betrachtet. Beide Gutachten sind nach Aussage von Reichert aber absolut fantastisch weil, Zitat: “Uns liegen, wie bereits erwähnt, zwei Gutachten von zwei renommierten Gutachterbüros vor, die in ihrer Aussage über jeden Zweifel erhaben sind.“ Das rechtliche Gutachten wird aber wohl nicht veröffentlicht. Es ist eben über jeden Zweifel erhaben. Wenn ich spekulieren darf, dann würde ich glauben, dass die Gutachteranwälte nach der ersten Pleite nicht bekannt werden wollen? *lach* Wer weiß das schon? Sie können es ja veröffentlichen. Aber den Mut haben sie nicht!!!

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