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Störsender, Nahbereichsscanner oder Handydetektoren erlaubt?

Egal ob Jung oder Alt: Wer sein Smartphone in der Hand hält, der konzentriert sich nur noch darauf. Immer wieder lesen und schreiben, so berichten es Pädagogen, Schüler im Unterricht via Facebook bzw. WhatsApp, surfen im Internet, filmen oder fotografieren ihre Mitschüler. Verständlicherweise sind für viele Lehrer Handys und Smartphones ein Dorn im Auge. Am liebsten würden sie die Geräte nicht nur verbieten, sondern auch mit technischen Mitteln überprüfen, ob sich jeder auf dem Schulgelände an das Handyverbot hält. Ist das eigentlich erlaubt?

Handydetektoren für die Hostentasche

Handydetektoren gibt es für etwa 300 bis 400 Euro auch in Hosentaschengröße. Ihre Bandbreitenerkennung ermöglicht es, die Handys entweder im Standby-Modus zu lokalisieren, oder aber während das Mobilfunkgerät Texte, Sprache oder Daten überträgt. Bei einem Radius von zirka 25 Metern müsste aber jeder Pädagoge seinen eigenen Cellphone Detector mitführen. Für den Betrieb dieser Überwachungstechnik gibt es keine rechtliche Grundlage. Rechtlich besonders problematisch wird es, sofern der „Mobilfunk-Finder“ die übertragenen Daten der Schülerinnen und Schüler abfangen oder ihren Standort ermitteln kann. Dann verstößt man aktiv gegen das Datenschutzgesetz.

Jammer

Sogenannte Jammer haben hingegen die Aufgabe, das Handynetz aktiv zu blockieren. Störsender verstoßen allerdings gegen die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes, weil die Nutzung von Frequenzen stets von der Bundesnetzagentur genehmigt werden muss. Der Einsatz eines Jammers kann in Schulen folglich Bußgelder nach sich ziehen.

Nahbereichsscanner

Verkauft werden auch Nahbereichsscanner, sogenannte Spider, die wie ein Metalldetektor bedient werden. Dafür muss das Gerät allerdings bis auf 10 Zentimeter herangeführt werden. Der Nahbereichsscanner soll die Smartphones laut der Broschüre des Anbieters sogar in einem ausgeschalteten Zustand erkennen. Nach Herstellerangaben schlägt der Spider sogar an, sofern der Akku aus dem Mobiltelefon entfernt wurde. Auch hierbei agieren die Lehrerinnen und Lehrer ohne rechtliche Grundlage.

Wer will, kann für die Anschaffung dieser Überwachungs-Technologie viel Geld ausgeben. Man sollte sich aber fragen, ob man als Pädagoge wirklich auf derartige Methoden zurückgreifen will.

Beitragsbild von Pixabay, thx!

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