Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat nun auf die Strafanzeige vom 19.12.2013 gegen Thomas Urmann reagiert. Sie leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen ein.
Die Kanzlei U+C soll laut Strafanzeige gegenüber Besuchern des Porno-Portals Redtube offensichtlich nicht existierende Forderungen geltend gemacht haben.
Die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) teilte heute auf ihrer Internetseite mit, dass ihre Strafanzeige nun beantwortet wurde. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete kürzlich ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann ein. Nach Ansicht von Anwalt Christian Müller wurde juristischen Laien mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege gedroht, um offensichtlich nichtige Forderungen einzutreiben. Darin könne laut der Kanzlei MMR eine versuchte Nötigung liegen.
Würden nun die Betroffenen Anträge auf Feststellung des ihnen entstandenen Schadens bei ihren Amtsgerichten stellen, denen nach Ausurteilung Leistungsklagen auf Vorschüsse zum Nachweis des entstandenen Schadens folgen, würde der Abmahnwirtschaft ein für alle mal klar werden, wie unverschämt es ist, Menschen abzumahnen, wo sich doch sogar Juristen in ihrem Rechtsirrgarten verlaufen. Dann könnten nämlich rechtswidrig Abgemahnte mithilfe der Justiz so gestellt werden, wie sie ohne schädigendes Ereignis stehen würden, vorausgesetzt, die Abmahner haben genug Potenz auf ihren Konten …
Wow … Pimp Your Right! Dann geht es unserer Gesellschaft bald besser.