Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) gab mit der Handelsregister-veröffentlichung vom 28.01.2014 bekannt, dass eine Löschung der Lege Artis GmbH wegen Vermögenslosigkeit beantragt wurde. Noch ist im Impressum von pcfritz.de die Lege Artis GmbH eingetragen. Die Betreiber haben auch noch ein wenig Zeit. Bis zur Löschung gemäß § 394 FamFG muss eine Widerspruchsfrist von sechs Wochen beachtet werden.
Neues von PC Fritz. Die aktuelle Betreibergesellschaft des Online-Shops wird aller Wahrscheinlichkeit nach aufgelöst.
Der § 394 vom Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) begründet dies folgendermaßen: Auch eine GmbH, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen, auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werden. Dies geschieht dann, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt.
Good GmbH, Bad GmbH?
Ein Geschäftsmann, der anonym bleiben möchte, äußerte mir gegenüber eine Theorie. Für ein solches Vorhaben würde er zwei Gesellschaften gründen. Eine Gesellschaft, in der alles enthalten ist, was dem Betreiber wichtig ist (markenrechtliche Ansprüche, Firmenname, viel Kapital u.s.w.). Und dann würde er eine zweite Gesellschaft gründen, die das Ganze offiziell betreibt. Diese wäre aber weit weniger wertvoll. Er riet mir: „Wenn die dann verklagt wird, machst Du die nahezu insolvente GmbH einfach zu, gründest eine neue Gesellschaft, der die Hab-Dich-Lieb-Gesellschaft wiederum den Namen etc. lizensiert.“
Für ihn wäre es die perfekte Firewall gegen juristische Ansprüche Dritter. Warum? Die Kläger würden sich es sich sehr gut überlegen die Klage durchzuführen, weil die Gegenpartei absichtlich finanziell so dünn wie möglich aufgestellt ist. Der zu erwartende minimale finanzielle Verlust der Gegenpartei und die hohen Kosten machen es total uninteressant, aktiv zu werden. Außerdem wäre dann zu erwarten, dass kurze Zeit später die nächste GmbH an den Start geht. Das Spielchen könnte von Neuem beginnen.
So etwas Ähnliches war wohl damals auch mit der „pcfritz.de Onlinestore GmbH“ (hervorgegangen aus dem früheren Mahlow-Unternehmen BST 24 GmbH) und der zusätzlich gegründeten „pcfritz.de GmbH“ geplant.
Am 10.09.2013 wurde dann die Marke „pcfritz.de“ allerdings nicht – wie man erwarten hätte können – auf die pcfritz.de GmbH angemeldet, sondern auf die pcfritz.de Onlinestore GmbH.
Die Razzia erfolgte erst danach am 18.09.2013. Wahrscheinlich aufgrund der dann folgenden Entwicklungen, die nicht nur zivilrechtlicher Natur waren (sondern auch strafrechtlicher), hat man gänzlich auf „externe“ Gesellschaften mit Scheinadressen zurückgegriffen. Im Vergleich zur Le-Na GmbH und Lege Artis GmbH gab (bzw. gibt?) es ja bei den beiden PCFritz-GmbHs wenigstens einen Briefkasten 😀