Im Februar dieses Jahres gab das Modelabel Abercrombie & Fitch die Verdreifachung seines Gewinns bekannt. Alleine im vierten Quartal des Vorjahres erwirtschaftete das Unternehmen 157,2 Millionen US-Dollar. Bei der jüngeren Käuferschicht haben die Bekleidungsstücke der Marken Hollister Co., Gilly Hicks und abercrombie Kids mittlerweile Kultstatus.
Doch wer die angesagte Mode gebraucht im Internet verkaufen will, muss sehr vorsichtig sein. Die heutige Software erlaubt es Fotografen und sonstigen Rechteinhabern in kürzester Zeit, das Web systematisch zu durchkämmen, um Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. Das ist in dem Fall aber gar nicht nötig. Die mit den Abmahnungen betraute Kanzlei müsste bei eBay & Co. lediglich gezielt nach Verkaufsangeboten der Produkte ihres Auftraggebers suchen. Auch die Suche nach einem möglicherweise fehlenden Impressum einer Webseite in Übersee entfällt. Die Namen und Anschriften der Anbieter der Bekleidungsstücke kann man problemlos bei eBay erfragen.
Zugegeben. Die Google Bildersuche macht es einem leicht, vielleicht sogar zu leicht. Traumhaft aussehende Models beiden Geschlechts präsentieren auf der Webseite des Herstellers die figurbetonten Bekleidungsstücke. „Warum soll ich das Foto nicht auch für mein Angebot bei eBay nutzen?“, haben sich wohl einige Unbekümmerte gedacht. Google warnt zwar vor einer unberechtigten Nutzung. Der Hinweis wird aber vielfach übersehen oder schlichtweg ignoriert.
Die Nachlässigkeit kam schon vielen Privatpersonen teuer zu stehen, das Internet ist voller Warnmeldungen von Anwälten, denen Abmahnungen vorgelegt wurden. Wer die Produktfotos des hippen Modelabels verwendet, riskiert ein kostenpflichtiges Schreiben der Winterstein Rechtsanwälte. Die Kanzlei erarbeitete sich zumindest bei Juristen einen ganz besonderen Ruf. Dieser entstand aufgrund der ganzen Abmahnungen, die in den letzten Jahren wegen Urheberrechts-, Wettbewerbsrechts- und Markenrechtsverletzungen ausgesprochen wurden. Besonders prominent sticht dabei die juristische Vertretung der Marke „Ed Hardy“ bei eBay heraus.
Teurer Spaß
Statt Geld einzunehmen, wird man bei manchen Internetauktionshäusern jede Menge davon los. Neben den Rechtsanwaltskosten wird ein Lizenzschadenersatz für den Zeitraum der unerlaubten Nutzung der Fotos in Rechnung gestellt. Im Oktober 2012 berichtete die Kanzlei Schuster, dass sich der Schaden für 4 Fotos auf stolze 1.371 Euro summierte. Auch bei nur 2 Bildern werden schnell über 1.000 Euro fällig. Im Gegenzug müsste man sehr viele Waren verkaufen, um wieder schwarze Zahlen zu schreiben.
Arne Björn Segler von Winterstein Rechtsanwälte erläuterte vor einigen Tagen auf meine telefonische Anfrage die Hintergründe. Das US-amerikanische Modelabel verfüge in Deutschland über kein eigenes Vertriebsnetz. Abercrombie & Fitch möchte mit den kostenpflichtigen Schreiben unterbinden, dass ihre originalen Shop-Fotos im Zusammenhang mit den Verkäufen Dritter erscheinen. Die Kanzlei Winterstein verschicke die Abmahnungen nicht aus eigenem Antrieb, man sei lediglich damit beauftragt worden. Zwar macht dies für die Abgemahnten keinen Unterschied. Trotzdem untersagen schon die Nutzungsbedingungen von eBay die Verwendung fremder Fotos in den eigenen Anzeigen. Laut Rechtsanwalt Segler gehe man keinerlei Risiko ein, sofern man bei einem Internet-Auktionshaus selbst geschossenen Fotos verwendet. Mit einem modernen Smartphone könnten diese binnen kürzester Zeit erstellt werden. Die offiziellen Produktbilder wurden hingegen exklusiv zu Konzernzwecken erstellt.
Lauter die Kassen nie klingeln?
Trotzdem erinnert das Szenario ein wenig an die Erlaubnis Geld zu drucken. Denn im Unterschied zum Marken- und Wettbewerbsrecht ist das Urheberrecht auch auf Privatpersonen anwendbar. Der Kreis der möglichen Opfer ist deutlich größer. Im Testlauf kamen bei eBay über 5.600 Fotos zutage, rund ein Fünftel sind urheberrechtlich geschützte Produktbilder des Herstellers. Bei der Fülle an Urheberrechtsverletzungen wird bei der beauftragten Kanzlei so schnell keine Langeweile aufkommen.
Filesharing-Abmahnungen sind out (?)
Rechtsanwalt Tobias Röttger geht sogar soweit, Filesharing-Abmahnungen im Vergleich als „alten Hut“ zu bezeichnen. Röttger präzisiert diese Aussage aber im Verlauf eines Telefonats. Die Teilname an Transfers von Internet-Tauschbörsen habe zwar in den letzten Jahren deutlich weniger Abmahnungen hervorgerufen. Dafür hätten sich einige wenige Abmahnkanzleien auf Filesharing-Abmahnungen konzentriert. Von einer Entwarnung könne also keine Rede sein.
Am Dilemma der unerlaubt veröffentlichten Bilder verdient aber noch jemand anderes. Das Web ist voller Tipps von Juristen, die sich auf die Vertretung derartiger Fälle spezialisiert haben. Mehrere Kanzleien schalten sogar gezielt Google Ads, um Betroffenen die Suche nach einem juristischen Vertreter zu „erleichtern“. Auch der Kölner Anwalt Christian Solmecke ist wegen der Vorgehensweise des Modekonzerns verwundert. Dem BR sagte Solmecke, er könne nicht nachvollziehen, warum eine derart große Marke seine eigenen Fans abmahnt. Er kritisiert zudem die Höhe der Abmahnungen. Vielfach sei „gerade mal die Hälfte der Summe gerechtfertigt.“
Was tun, wenn Post von a&f eintrudelt?
Ignorieren ist keine Option, in dem Fall kann es richtig teuer werden. Die Forderung widerspruchslos zu überweisen ist auch unklug. Grundsätzlich gilt: Bitte nichts ohne Prüfung durch einen Fachmann unterschrieben zurückschicken! Die strafbewehrte Unterlassungserklärung und Abmahnung sollten unbedingt von einem Fachanwalt gegengelesen werden.
In vielen Fällen geben Juristen im Auftrag der eBay-Verkäufer eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Diese ist inhaltlich nicht so weit gefasst und beinhaltet weit weniger Pflichten. Auch die Höhe der Forderung kann in vielen Fällen mit juristischer Hilfe reduziert werden. Kostenlos kommt man aus dieser Angelegenheit leider nicht wieder heraus. Auch der beste Anwalt kann die unerlaubte Nutzung der Fotos nicht ungeschehen machen.
Danke es sind ja hoffentlich nicht mehr als ein GASP-Händler […] dazu sind die Klamotten ja nicht günstig genug als das so etwas sein kann.