Der Kanzlei U+C droht neues Ungemach. Wie wir bereits berichteten, wurden die Streaming-Abmahnungen von einem Hamburger Büro verschickt. Die Räumlichkeiten werden von einer Kanzleigemeinschaft angemietet, an der auch der frühere Erste Hamburger Bürgermeister Ole von Beust beteiligt ist. Offenbar versäumte es Thomas Urmann, auch in Hamburg eine Zulassung als Rechtsanwalt zu beantragen. Wenn das stimmt, könnte sich diese Nachlässigkeit rächen. Im schlimmsten Fall könnte der Geschäftsführer von U+C für mehrere Jahre seine Zulassung als Rechtsanwalt verlieren.
Nach groben Schätzungen soll die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C) deutschlandweit über 20.000 Abmahnungen wegen des Konsums verschiedener Pornofilme bei Redtube verschickt haben. Auftraggeber ist die Schweizer „The Archive“ AG, die die Rechte an den Filmen käuflich erworben hat.
Wie Rechtsanwalt Daniel Nierenz gestern ausführte, muss der Geschäftsführer der abmahnenden GmbH seine Zulassung ebenfalls dort haben, wo die Abmahnungen ausgesprochen wurden. Das ist offenbar nicht der Fall, weswegen Herr Urmann nach Ansicht von Herrn Nierenz gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verstoßen hat. Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg könnte Herrn Urmann im schlimmsten Fall sogar die Zulassung entziehen, was einem Berufsverbot gleichkommt.
Die im Rechtsanwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer hinterlegte Telefonnummer gehört nicht zu Rechtsanwalt Urmann, sondern seinem Vermieter, der Rechtsanwaltssozietät Reinberg-Myer-von Beust. Einen Eintrag im Hamburger Telefonbuch für Herrn Thomas Urmann sucht man ebenfalls vergebens. Anrufe und Telefaxe dürfen aber zur Wahrung des Datenschutzes nicht von Fremdfirmen angenommen werden.
Warum der ehemalige Erste Hamburger Bürgermeister Ole von Beust seine Räumlichkeiten vermietet hat, bleibt unklar. Auch wurde noch nicht ermittelt, warum die Abmahnungen von Hamburg aus verschickt wurden. Angeblich soll die zuständige Rechtsanwaltskammer an der Alster nachsichtiger bei Fragen zum Entzug der Anwaltszulassung sein, als die Nürnberger Kollegen. Wie dem auch sei, eine der beiden Rechtsanwaltskammern wird sich mit diesem Fall noch befassen.
Gegenüber Focus.de geht Rechtsanwalt Nierenz in seiner Beurteilung noch weiter. Die Indizien weisen laut Nierenz auf einen „groß angelegen Betrug“ mit vielen Geschädigten hin. Dieses Geschäftsgebaren schade dem gesamten Berufsstand. Nierenz glaubt, es könne für die Verantwortlichen zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung kommen.
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