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Impressum

Impressum: Angabe der E-Mail-Adresse ist Pflicht!

Laut dem Urteil vom 7.5.2013 (Az.: 5 U 32/12) des Kammergerichts (KG) Berlin muss der Betreiber einer Webseite im Impressum eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Die Angabe der Anschrift, mehrerer Telefonnummern, Faxnummern und das Bereitstellen eines Kontaktformulars war für die Richter nicht ausreichend. Der Beklagte sei damit den Anforderungen der Impressumspflicht laut dem TMG nicht nachgekommen.

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