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Impressum: Angabe der E-Mail-Adresse ist Pflicht!

Laut dem Urteil vom 7.5.2013 (Az.: 5 U 32/12) des Kammergerichts (KG) Berlin muss der Betreiber einer Webseite im Impressum eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Die Angabe der Anschrift, mehrerer Telefonnummern, Faxnummern und das Bereitstellen eines Kontaktformulars war für die Richter nicht ausreichend. Der Beklagte sei damit den Anforderungen der Impressumspflicht laut dem TMG nicht nachgekommen.

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Impressumspflicht für Webseiten – lästig, aber wichtig!

Schon von den Begriffen raucht einem der Kopf: Telemediengesetz, ladungsfähige Adresse, Anbieterkennzeichnungspflicht, Rundfunkmedienstaatsvertrag. So manchen Betreibern einer Website wird das schnell zu viel. Leider kann man nicht auf ein vollständiges und korrektes Impressum verzichten, das gilt auch für so manche Angebote bei Twitter, Facebook & Co. In 2013 erging eine wahre Abmahnwelle wegen fehlender Angaben auf Facebook-Seiten. Wer kann, sollte es tunlichst vermeiden einen auftragslosen Juristen glücklich zu machen. Es gibt genügend Anwälte, die sehr gerne ihre Kostennoten quer durch Deutschland schicken. Im Blog des Journalisten-Portals torial wird nun ausführlich erklärt, was es mit dem korrekten Impressum auf sich hat. Impressumspflicht für Webseiten – lästig, aber wichtig! weiterlesen