Trittbrettfahrer im Anmarsch. Die GGR Rechtsanwälte warnen derzeit vor E-Mails, die angeblich von der Kanzlei Urmann + Collegen verschickt werden. Windows-Nutzer sollten den schädlichen Anhang unverzüglich löschen. Da die Kanzlei u+c in der Vergangenheit keine Abmahnungen per E-Mail verschickt hat, können diese Nachrichten getrost ignoriert werden.
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Streaming-Nutzer eines Pornos abgemahnt (Update)
Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet über eine Abmahnung, die von der Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt wurde. Ein Anschlussinhaber erhielt eine Abmahnung, weil sich jemand mit seiner IP-Adresse bei redtube.com den Stream eines Pornofilms angesehen hat. Bislang ist nicht geklärt, wie die IP-Adresse ermittelt wurde. Außerdem ist unklar, ob beim Konsum eines Streams überhaupt Urheberrechte verletzt werden.
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