Im Jahr 2010 entschied das Bundesgericht Lausanne, dass es untersagt ist, im Auftrag des Rechtsstaates IP-Adressen zu beschaffen und an Dritte zu vermitteln. Demnach wäre für „The Archive AG“ die Beschaffung und Weitergabe der IP-Adressen zumindest in der Schweiz strafbar. Damals unterlag die Schweizer Antipiracy-Firma Logistep.
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