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GPS-Sender: Polizei lehnt Kontrolle der eigenen Kollegen ab

GPS-Sender, Vorratsdatenspeicherung, Ausweitung der Kameraüberwachung an öffentlichen Plätzen. Für die Sprecher der großen Polizeigewerkschaften keine Fremdwörter, im Gegenteil. Die Ausweitung einer anlasslosen Überwachung der eigenen Bevölkerung wird seit vielen Monaten von führenden Vertretern der Polizei befürwortet. Anders sieht es aus, sobald es um die eigenen Reihen geht. In Hamburg soll ab August eine bessere Koordinierung der Einsatzmittel mit Hilfe von GPS-Sendern in den Polizeifahrzeugen ermöglicht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) spricht von „Überwachung“ und einem „digitalen Leinenzwang“.

Ab nächsten Monat sollen nach Angaben der Hamburger Morgenpost insgesamt 410 Fahrzeuge mit einer GPS-Standortdatenübermittlung ausgestattet werden. Die Übermittlung des Standortes wird bei allen Zivilfahrzeugen, Streifenwagen, Motorrädern, Bussen und Booten geschehen. Bei der DPolG fragt man, was in Hamburg als nächster Schritt geplant ist. Etwa ein GPS-Sender an der Uniform der Beamten? Oder gar ein Barcode unter den Sohlen der Schuhe?

Woher rührt die Aufruf der DPolG?

Interessant ist der Aufruhr vor allem deshalb, weil sich die großen Polizeigewerkschaften bisher damit hervorgetan haben, alles für eine flächendeckende Überwachung per Videokameras und Vorratsdatenspeicherung zu tun. Nach Aussage von Thomas Jungfer (DPolG) findet die Video- und Telefondatenüberwachung aber nur statt, sofern es um die Sicherheit der Bürger geht. Im Gegensatz dazu ginge es bei den geplanten GPS-Sendern um eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung seiner Kollegen. Auch hinterfragt Jungfer, ob der Polizeipräsident seinen eigenen Mitarbeitern nicht vertraut. Alle Vermittlungsversuche der DPolG, diese zusätzliche Nutzungsmöglichkeit im digitalen Funkbetrieb nur auf den akuten Bedarfsfall (Not- und Katastrophenfälle, Raubtaten, Geiselnahmen etc.) zu begrenzen und damit unter anderem eine Überfrachtung des Polizeifunks zu vermeiden, sind zwischenzeitlich gescheitert.

Die Leitung der Hamburger Polizei kann dieser Argumentation offenbar nicht folgen. Eine Sprecherin gab bekannt, die erfassten Standortdaten seien ausschließlich für die Einsatzzentrale gedacht. Eine dauerhafte Speicherung findet nicht statt. Bisher musste die Einsatzzentrale stets die Kollegen über Funk fragen, wo sich die Beamten gerade aufhalten. Dies sei mit Hilfe der GPS-Sender künftig nicht mehr nötig.

Unpassende Vergleiche mit der VDS

Unklar ist auch, wieso nach Angaben von Herrn Jungfer die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internet-Daten stets nur dann zum Einsatz kommen soll, sofern die Sicherheit der Bevölkerung bedroht ist. Eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung hätte zur Folge, dass man rund um die Uhr bei allen anfallenden Telefon- und Internetverbindungen die Daten aller Bundesbürger erhebt und aufbewahrt. Mit mangelndem Vertrauen in die eigene Bevölkerung hätte die anlasslose Speicherung ohne Anordnung eines Richters hingegen nach Ansicht vieler Datenschützer einiges gemeinsam. Wenn die Kommunikationsdaten von über 80 Millionen Bürgern festgehalten werden, ist dies gerechtfertigt. Sobald der eigene Arbeitsbereich betroffen ist, wird eine vergleichbare Erhebung plötzlich als Kontrolle und Leinenzwang gewertet. Von einer „Überfrachtung“  mit Daten könnte man übrigens auch im Fall der Vorratsdatenspeicherung sprechen.

GPS-Sender als unsäglicher Modernisierungsprozess?

In der Pressemitteilung werden die Pläne der Hamburger Polizei als unsäglicher „Modernisierungsprozess“ und „neues technisches Spielzeug“ bezeichnet. „Das System kann eine sinnvolle Ergänzung bei Notfällen und besonderen Einsatzlagen sein, im polizeilichen Alltagsgeschäft ist es überflüssig und wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) abgelehnt“, schließt Thomas Jungfer sein Statement ab.

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