Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in der Sache GEMA gegen RapidShare vom 14. März 2012 bestätigt.Dem Filehoster RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern mehrere tausend Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen. Die Betreiber müssen künftig ohne Benachrichtigung eigenständig dafür sorgen, dass bei ihnen keine Urheberrechtsverletzungen möglich sind.
Das wesentliche Ziel der Verwertungsgesellschaft bestand darin, im Auftrag der Mitglieder das gesamte GEMA-Repertoire vor einer illegalen Nutzung zu schützen. Die vom Internet-Dienstleister RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen gegen die Verletzung des Urheberrechts wurden nun auch vom Bundesgerichtshof für nicht ausreichend erachtet. Inhalte wie in den USA lediglich nach entsprechendem Hinweis der Rechteinhaber zu löschen, ist laut BGH nicht ausreichend. Vielmehr müsse RapidShare künftig verhindern, dass deren User illegale Inhalte hochladen können.
RapidShare muss proaktiv handeln
Dafür könnten technische Maßnahmen wie beispielsweise Wortfilter eingesetzt werden. Möglich wären auch abgewandelte Crawler die beispielsweise einschlägige Webseiten wie Warez-Blogs oder Warez-Foren auf RapidShare-Uploads untersuchen. Die GEMA sieht das Urteil als wegweisend an, weil die Verantwortung bei den Internet-Dienstleistern und nicht mehr bei den Rechteinhabern zu sehen ist.
Was ist ein Filehoster?
Dort kann man Dateien hochladen und diese Dritten zum Download anbieten. Mehrere Studien besagen, dass etwa 90% aller hochgeladenen Inhalte illegal sein sollen.
Dem Urteil des Bundesgerichtshofs kommt daher eine richtungsweisende Bedeutung im Kampf gegen die illegale Verbreitung von geschützten Inhalten zu. Künftig muss der Filehoster nicht mehr (wie beim DMCA) auf eine Benachrichtigung warten, bis er aktiv wird. Die Betreiber des Filehosters müssen proaktiv handeln, um den Upload von illegalen Dateien so effektiv wie möglich zu unterbinden.
Solche Filterungsmöglichkeiten lassen sich jederzeit durch Verwendung von verschlüsselten Archiven mit unkenntlich gemachten Benennungen umgehen, aber wenn es nach den Überwachungsfreunden geht dann dürfte sowas in Zukunft sowieso wieder verboten werden. Schöne neue Welt.
MfG
Mr. J
Klar dass es solchen Dieben egal ist welche Rechte verletzt werden, so lange es nicht um seine eigenen, vollkommen unwichtigen e-mails geht, die vielleicht auch kopiert werden. DA werdet ihr plötzlich pingelig und „sharing is caring“ ist dann plötzlich böse. IHR SEIT BIGOTTE PENNER!