Ecall

eCall: Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf

Laut einer neuen EU-Verordnung soll verpflichtend jedes neue Auto ab Oktober 2015 mit einem Notrufgerät versehen werden. Im Fall des Falles soll der Standort per eCall (Kurzform für Emergency Call) an einen Rettungsdienst übermittelt werden. Der Bundesrat verlangt nun Nachbesserungen. Man moniert, es gebe diverse datenschutzrechtliche Bedenken.

Die EU plant seit mehreren Jahren die Einführung eines automatischen Notrufsystems in jedem neuen PKW. Da der Einbau auf freiwilliger Basis nicht flächendeckend funktioniert hat, wird nun von den EU-Parlamentariern eine zwangsweise Einführung der Notrufsysteme bevorzugt. Das neue System soll dafür sorgen, dass die Helfer bei einem Unfall schneller vor Ort sind. Die Hardware von eCall besteht aus einer Kombination aus einem GPS-Empfänger und einer Mobilfunkeinheit, die nach Auskunft der Hersteller nicht von außen aktiviert werden kann. Das Gerät verschickt per Mobilfunk im Notfall die Position des Fahrzeugs, die Anzahl der Insassen, die Fahrtrichtung und andere Informationen an eine nahe gelegene Notrufzentrale. Vor dem Einsatz soll sich das Gerät dauerhaft in einem schlafenden Zustand befinden und kann angeblich nicht von außen aktiviert werden. Käme es zu einer ungewollten wiederholten Aktivierung, könnte man damit problemlos ein Bewegungsprofil des Fahrzeugs erstellen.

Nicht nur der NRW-Landtagsabgeordnete und Informationstechniker Stefan Fricke sieht das Vorhaben sehr kritisch. Im Anbetracht der seit Monaten bekannten Datenschutz-Skandale wie PRISM, Tempora & Co. sei dieses Vorhaben laut Fricke weder akzeptabel noch tolerierbar. Der Haken dabei: Die Autofahrer können den Mobilfunksender offenbar nicht selber abschalten. Außerdem gibt es keine Lösungsvorschläge für mögliche Sprachprobleme innerhalb der EU. Auch wird die Tatsache nicht berücksichtigt, dass es keine flächendeckende Abdeckung des Mobilfunknetzes gibt. Das teuerste Notrufsystem versagt, wenn es keinen Empfang hat.

eCall-System: Freiwilliger Einbau soll bevorzugt werden

Der Bundesrat kritisiert zudem, dass in der EU-Verordnung nicht berücksichtigt wurde, dass es bereits eCall-Systeme von unterschiedlichen Herstellern gibt, die in Neuwagen eingebaut werden. Diese haben ihre Wirksamkeit aber schon in den vergangenen Monaten in der Praxis unter Beweis gestellt. Aus Sicht des Bundesrates müsse die Neutralität gewahrt werden, private Anbieter dürften nicht durch die EU-Verordnung aus dem Wettbewerb gedrängt werden. Die Kollegen von Datenschutzbeauftragter-info.de berichten, die geplante EU-weite Pflicht zum Einbau eines solchen Systems bei Neuwagen sei nicht verhältnismäßig. Es sei vorzuziehen, wenn Fahrzeughalter freiwillig ein solches System in ihrem Neuwagen einbauen lassen.

Umfang der übertragenen Daten noch unklar

Außerdem verlangt der Bundesrat, dass klargestellt werden muss, welche Informationen in einem Datensatz enthalten sein dürfen. Der Umfang der Datenübertragung wurde aber bislang nicht geregelt. Auch ist noch unklar, welche Stelle für die Datenverarbeitung des eCall-Systems zuständig sein wird. 2015 ist nach Angaben des Bundesrates zu früh. Den Herstellern müsse bei der Einführung eine ausreichend Vorlaufzeit von mindestens 3 Jahren gewährt werden. Auch wurden diverse technische und organisatorische Fragen noch nicht von der EU hinreichend geklärt.

Bildquelle: ec.europa.eu, thx!

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