Das neue Takedown Tool des Sharehosters uploaded.net wirft einige Fragen auf. Die beinahe anonyme Firma verlangt von allen Vertragspartnern umfangreiche Informationen. Dafür ist sogar ein Handelsregisterauszug, die Bevollmächtigung des Rechteinhabers und vieles mehr notwendig.
Laut DMCA, auf den sich die Cyando AG immer wieder beruft, stellen diese Informationen hingegen keine Voraussetzung für ein Notice- und Takedown-Verfahren dar. Die Verteidigung der eigenen Rechte wird mit dem ATT zumeist erschwert und nicht erleichtert.
Wir haben unmittelbare Einsicht in den Vertrag, der zwischen den Anti-Piracy-Firmen oder Rechteinhabern und dem Filehoster abgeschlossen wird (siehe Bild unten). Das bald eingeführte Advanced Takedown Tool (ATT) wird nicht so weitreichende Konsequenzen haben, wie es sich manche Rechteinhaber wünschen. So können die Dateien nicht eigenhändig von den Servern des Anbieters gelöscht werden! Es wird lediglich eine so genannte „Löschungs-ID“ erstellt. Die bemängelten Links und Inhalte landen innerhalb von 24 Stunden nach Prüfung durch Cyando für weitere zehn Kalendertage in Quarantäne.
Erhebt der Uploader Einspruch, bleiben die Dateien bestehen!
Der Uploader wird über die mögliche Urheberrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt. Auszug aus dem Vertrag: „Für den Nutzer (Uploader) besteht während der Quarantäne die Möglichkeit, darzulegen, warum die zu den jeweiligen Links führenden Inhalte keine Urheberrechtsverletzung darstellen sowie im Rahmen des gesetzlich zulässigen Sicherungskopien zu erstellen.“
Die Identität der Uploader wird dabei nicht preisgegeben. Dieser kann auch als anonymer Nutzer erfolgreich Einspruch gegen die Entfernung seiner Archive einlegen. Dazu kommt: Sollte der Uploader behaupten, dass er die Rechte an den hochgeladenen Werken besitzt, besteht eine Patt-Situation. In dem Fall bleibt der Sharehoster inaktiv. Der tatsächliche Eigentümer der Urheberrechte müsste juristische Schritte gegen die Cyando Aktiengesellschaft einlegen, will er eine Löschung erwirken. Wie aber schon ausgeführt, stellt der Versand von einstweiligen Verfügungen etc. in die Schweiz kein Problem dar!
Maximal 500 Links pro Tag
Jeder Vertragspartner darf täglich maximal 500 Links mit Hilfe des ATT beanstanden. Bei neuen Kinofilmen kommen bei diversen großen Warez-Foren, Blogs oder Portalen schnell mehr als 500 Links zusammen. Auch von daher werden die Rechteinhaber durch das neue Verfahren benachteiligt. Sie müssen einerseits umfangreich Zeugnis ablegen, die mitunter kriminell agierenden Uploader werden hingegen geschützt. Sie dürfen ihren Counterclaim durchführen, obwohl deren Identität unbekannt bleibt. Viele Branchenvertreter werden das als unfair bewerten.
Für BGH-Entscheidung irrelevant
Das ATT wird lediglich dem US-amerikanischen DMCA entsprechen. Für die BGH-Entscheidung (GEMA & Börsenverband des Deutschen Buchhandels vs. RapidShare) besitzt das neue Vertragswerk und Tool keine Relevanz. Wie schon ausgeführt, müsste uploaded.net laut Urteil aus eigenem Antrieb aktiv werden und einschlägige Quellen auf Re-Uploads untersuchen, sollte man ihnen vorher Urheberrechtsverletzungen anzeigen. Das leistet dieses Tool aber nicht. Im Gegenteil: Die Rechte der Unternehmen werden damit eingeschränkt. Von einer Vereinfachung des Verfahrens kann keine Rede sein.
Derweil tickt die Uhr, die nächsten Eilverfahren sind schon auf dem Weg in die Schweiz. Mein Kontakt schrieb mir: „Es wird ihnen nichts nützen. (Das alles) ist eine Verzögerungstaktik, mehr nicht.“ Bleibt abzuwarten, ab wann uploaded.net offshore betrieben wird. Fast alle Konkurrenten haben sich schon offiziell aus den Ländern zurückgezogen, die über ein straffes Urheberrecht verfügen.
Das neue Takedown verfahren wurde nicht als Reaktion auf die Urteile bzgl. Rapidhsare eingeführt, es wurde eingeführt als Reaktion auf den Umstand das man relativ einfach ganze Warezseiten mit einer einzelnen Mail lahmlegen konnte indem man zig tausende Links, die mit der eigentlichen Löschaufforderung nix zu tun hatten, einfach unter die eigentliche Löschauffoderung dranhängte. Die DMCA-Mails liest sich doch keiner durch so das der Bot automatisch alle Dateien in der Mail gelöscht hat. Hab ich selber so gemacht weil eine ganz bestimmte Warezseite für Musik (welche hier mal nicht erwähne weil ich keine Werbung machen möchte für die Parasiten) ständig eins meiner Werke wieder hochgeladen hat. Damit das Reuppen etwas länger dauerte hab ich eben alles löschen lassen was sich auslesen konnte … hehe. Das waren dann schon mal 30.000 Links in einer Mail, ich denke das wird wohl der eigentliche Grund sein warum man das geändert hat. Es geht schlicht darum die Warez-Upper zu schützen und das Löschen zu erschweren, auch das es immer 24 Stunden dauert bis gelöscht wird liegt weniger daran das es nicht schneller ginge, das ist eine künstliche Frist damit die Files nicht direkt wieder offline gehen.
Uploaded tut alles damit die Warez so lange wie möglich auf deren Servern bleibt, die erwähnte Warezseite für Musik lese ich seit anfang des Jahres immer wieder komplett aus wenn eine meiner Dateien geuppt wird. Uploaded tut nichts um das zukünftige hochladen zu verhindern, die Dateien haben immer den selben Namen und nicht nur das, sämtliche Dateien von besagter Warezseite tragen im Dateinamen jeder hochgeladenen Datei den kompletten Domainnamen der Warezseite … das sieht dann so aus http://www.warezdomain.net_Artist_-_Album.rar …
Offensichtlicher geht es kaum das da gemeinsame Sache gemacht wird, und wenn ich mir anschaue mit welcher Geschwindigeit die Upper da in der Lage sind hochzuladen dann wird schnell klar das die Betreiber eine ziemlich gute Internetanbindung haben müssen, und das ganze auch automatisiert erfolgt so das ich mittlerweile davon ausgehe das es geziehlten Support von Uploaded gibt wenn nicht sogar eine direkte Beteiligung.
Sie wissen schon, dass ihr handeln eine Straftat ist, denn sie besitzen an den anderen Links keinerlei Rechte.
Ich werde ihr vergehen melden und denke ihr Provider muss ihre Daten raus geben. Bis demnächst vor Gericht!
An welchen „Links“ besitze ich keine Rechte? Ich verstehe nicht.
Lars, der meint nicht dich sondern das Posting darüber. Ganz den Durchblick hat er aber trotzdem nicht, da das Melden von Links an denen weder der Uploader noch der Sharehoster Nutzungsrechte hat eher eine nette Geste ist. In den Nutzungsbedingungen der Sharehoster steht ja ganz klar das „illegale Nutzung verboten ist“. Eine Straftat ist es also diese Dateien illegal hochzuladen und ebenfalls sie gegen Geld zu verwerten ohne entsprechende Verwertungsrechte. Vor dem Hintergrund wird sich wohl weder der Upper, noch Uploaded ins eigene Fleisch schneiden und da irgendwelche Maßnahmen einleiten. Zumal das wissentliche Dulden der eindeutig identifizierbaren und unerlaubt hochgeladenen Dateien wie ein Bumerang auf sie selber zurückfallen würde … denn es würde ja belegen das Uplaoded Kenntnis von der Warez/ und dem Upper hatte und nichts dagegen unternommen wurde. Die Rechteinhaber der Dateien wiederum werden sich kaum darüber beschweren das jemand so nett war ihnen beim Löschen der Files behilflich zu sein. Bei einigen Leechern hat die Realitätsverzerrung dank ihrer unersättlichen Gier schon bedenkliche Ausmaße angenommen wie man sehr schön sieht … hihi.