Dieses Thema wird seit einiger Zeit sowohl in den USA als auch bei uns in Europa diskutiert. Die moderne und immer preiswertere Technik macht es möglich: Immer mehr junge Menschen machen Nacktbilder von sich und teilen diese mit ihrem Partner oder sogar mit guten Freunden. Das Problem dabei: Nach der Verbreitung der Aufnahme geht manchmal die Kontrolle über das eigene Bildmaterial verloren. In dem Fall werden die Aufnahmen Wochen oder Monate später auf die Smartphones oder PCs ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler kopiert. Was ist eigentlich Sexting? Wie kommt es dazu? Wichtig: Was sollten die Eltern beim Sexting ihrer Kinder beachten?
Wenn die Sexualität Heranwachsender mit „Texting“ (Nachrichten bzw. Texte schreiben) zusammenkommt, spricht man vom Sexting. Immer mehr Minderjährige schicken der Partnerin beziehungsweise Partner eine Nacktaufnahme vom eigenen Körper. Diverse Jugendliche sehen dies als Vertrauensbeweis ihrer Partnerschaft an. Wenn die Beziehung zu einem (abrupten) Ende kommt, wird auch schon mal „schmutzige Wäsche“ gewaschen. Diejenigen, die die Nacktbilder von sich gemacht haben, (auch Sexter genannt), begeben sich spätestens jetzt in große Gefahr. Ihnen kann es jederzeit passieren, dass ihr Bildmaterial ungewollt verbreitet wird. In vielen Schulklassen herrscht diesbezüglich ein gewisser Gruppendruck. Wer sich komplett verweigert, gilt auch schon mal schnell als „out“.
Sexting mit Instagram, Snapchat, WhatsApp & Co.
In vielen Fällen wird dafür die App Snapchat eingesetzt. Warum? Der Betreiber verspricht den Nutzern, dass ihre Bilder und Videos wie gewünscht nach wenigen Sekunden vom Gerät entfernt werden. Das stimmt aber nicht ganz. Die Fotos können mit wenigen Handgriffen wieder hervorgeholt werden. Wieder andere verbreiten ihre Bildwerke per WhatsApp oder Instagram. Beim Online-Fotodienst Instagram kann das eigene Profil (oder einzelne Bilder) so eingestellt werden, dass nur die eigenen Freunde die hochgeladenen Inhalte sehen können. Im Januar 2015 berichteten allerdings diverse Medien von einer Sicherheitslücke, die dafür sorgte, dass private Fotos unter bestimmen Umständen plötzlich wieder öffentlich sichtbar waren.
Video: Pro Juventute Aufklärungskampagne zum Thema „Sexting“
Sexting: Jugendliche sollten gut informiert sein
Das Wohlbefinden und die eigene Psyche mit diesem fahrlässigen Verhalten zu gefährden, ist schlichtweg unnötig. Schicken sich Minderjährige dennoch gegenseitig Bilder oder Videos mit erotischem Inhalt, so ist dies zweifelsohne ihre private Angelegenheit. Es ist aber wichtig, dass sich alle Beteiligten im vollem Umfang über die Risiken im Klaren sind.
Eltern sollten ihren Kindern raten, unbedingt das eigene Gesicht abzudecken, damit sie nicht erkannt werden können. Außerdem sollte man dafür sorgen, dass man auch nicht aufgrund von einem abgebildeten Piercing oder Tattoo identifiziert werden kann. Wichtig: Vor dem Versand gründlich die Handynummer bzw. E-Mail-Adresse des Empfängers kontrollieren, an den man sextet.
Darüber hinaus sollte jedem bewusst sein, dass man gegen das ungewollte Auftauchen von Nacktfotos in der Öffentlichkeit juristisch vorgehen kann. Das muss sich niemand gefallen lassen! Wer derartige Fotos ohne Einwilligung verbreitet, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Der Verbreiter kann zivilrechtlich belangt werden. Nicht selten haben die Eltern der Opfer in ihrer Not einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medienrecht eingeschaltet. Was der Anwalt gegen die Verletzung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandanten so alles unternehmen kann, bitte ich diesem Video zu entnehmen:
Video: Lars Sobiraj und Rechtsanwalt Christian Solmecke über Sexting.
Besser als einen Anwalt einschalten zu müssen ist es, Minderjährige frühzeitig aufzuklären. Bei Ihnen in der Schule besteht Bedarf an Schulungen? Kontaktieren Sie mich bitte!
Bildquelle: Pro Juventute, thx!