Angeblich sollen derzeit innerhalb Deutschlands Abmahnungen an Nutzer von Movie4.to verschickt werden. Seit einigen Tagen zirkulieren Berichte, wonach Abmahnungen in Höhe von 8.000 Euro und mehr empfangen wurden. Angeblich sollen insbesondere die Nutzer von Streaming-Hostern angeschrieben worden sein, die beim Hoster über Movie4k zu Kunden wurden.
Wie die IP-Adressen in die Hände der Abmahn-Anwälte geraten sein sollen, wird in den bisher verfügbaren Beiträgen nicht ausgeführt. Hätte die Polizei Zugriff auf das neue Streaming-Portal, hätte man es augenblicklich abgeschaltet. Wir erinnern uns an die Vorgehensweise bei kino.to. Die Abschaltung aller Dienstleistungen stand für die Ermittler neben der Festnahme der Betreiber an oberster Stelle. Auch die GVU würde keine weiteren Urheberrechtsverletzungen dulden. Von daher würde wirklich niemand auf die Idee kommen, ein derart illegales Angebot als Falle zu missbrauchen.
Abmahnungen für Downloads lohnen sich nicht
Dazu kommt die unrealistische Höhe der Abmahnung, die der bayerische Movie4k-Nutzer angeblich erhalten haben soll. Die Kostennote richtet sich nämlich stets nach der Höhe des Schadens. Wer sich einen Film anschaut, der hat den Preis einer DVD oder einer Kinokarte nicht bezahlt. Bei Abmahnungen für Downloads in P2P-Tauschbörsen sieht es anders aus. In dem Fall wird errechnet, an wie viele Teilnehmer der Tauschbörse man das Werk während des Transfers hochgeladen haben könnte. Bei 50, 100 oder mehr entgangenen Käufern kommen schnell hohe Summen zusammen.
Rein theoretisch wäre es bei zahlreichen Sharehostern wie RapidShare, Netload etc. möglich, Abmahnungen an die Downloader zu verschicken. Allerdings macht das keine Kanzlei, weil sich der Aufwand überhaupt nicht lohnt. Wenn das Werk nur einen Wert von rund 15 Euro hat, kann man keine Abmahnung im Gesamtwert von 1.000 Euro und mehr verschicken. Zudem muss ja auch der IT-Dienstleister bezahlt werden, der die IP-Adresse festgestellt hat. Wären Abmahnungen für Downloads ein einträgliches Geschäft, würden das alle einschlägigen Kanzleien machen.
Ist der Besuch von Movie4k legal?
Dazu kommt die noch immer ungeklärte rechtliche Situation. Die Juristen streiten sich derzeit noch, ob der Empfang von Streams überhaupt strafbar ist. Zwar hat man dies vor Gericht im Rahmen des kino.to-Verfahrens behauptet. Das alleine erschafft aber noch kein Gesetz, gegen das ein Anschlussinhaber verstoßen könnte. Bislang hat diese Fragestellung noch nie ein deutschen Gericht entschieden.
Außerdem ist die Nutzung eines Streaming- oder Share-Hosters nicht automatisch illegal. Man müsste dem Benutzer schon im Detail beweisen, welche urheberrechtlich geschützten Werke er dort bezogen hat. Doch wie will man das ohne die Datenbank des Streaming-Hosters tun?
Unrealistisch?
Dieses Gerücht ist auch deswegen höchst unrealistisch, weil eine Armada von Juristen etwas über diese Abmahnungen veröffentlicht hätte. Das sind genau die Fachanwälte für Medien- und IT-Recht, die sich hierzulande auf die Vertretung von Filesharern spezialisiert haben. Bei großen Kanzleien landen derartige Neuigkeiten innerhalb weniger Stunden im Netz. Wer zuerst darüber berichtet, den findet man auch, sollten die nächsten Betroffenen eine Suchanfrage bei Google stellen. Bei WBS Law, Anwalt.de, internetrecht-rostock.de, Dr. Wachs und anderen Foren oder Blogs wäre massenhaft und verzögerungsfrei darüber berichtet worden.
Wer sich bei Google umschaut, stellt schnell fest, dass das nicht der Fall ist. Bis auf preisgenau, critch.de und verbraucherschutz.de haben sich alle anderen Quellen dazu ausgeschwiegen. Auch von daher erscheint die Nachricht mehr als unwahrscheinlich.
Legal oder illegal? Ist der Empfang von Streams von Vibeo.tv, Movie2k.tl, Movie4k & Co. strafbar? Das Thema behandeln wir hier im Blog weitaus ausführlicher.
Übrigens. Jahre später haben die anonymen Betreiber movie4k an ein russisches Unternehmen verkauft.
Ein gewisser Gravenreuth machte vor zig Jahren genau das mit dem dünnen Kim:
Kim übergab diesem Abmahnwahnwalt die Nutzerdaten seiner filesharing Bude, das mit den Abmahnungen verdiente Geld wurde geteilt. Insofern ist dieses Geschäftsmodell uralt und nix neues…
Es wurden aber in den 90er Jahren keine Abmahnungen verschickt, Gravenreuth machte eine Strafanzeige und die Polizei kam Wochen später „zu Besuch“.
In that release Anonymous statements to have disabled some Swedish government or affiliate websites, which is targeting
others in actions which have been dubbed Operation Pirate Bay (#Op – Pirate – Bay)
and Operation PRQ (#Op – PRQ). „We are assigned a predetermined level of weekly uploads to the system and obtain a small extra bonus when we manage to go above that (hard). Taking a cue from that, if publishers may make their ebooks open to a larger audience instantly, it might and will encourage readers to go to the authentic version.