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Klage abgewehrt: Liste jugendgefährdender Websites bleibt geheim

Thema Jugendschutzgesetz. Diverse jugendgefährdende Websites dürfen nicht von den Suchmaschinenanbietern angezeigt werden. Wer beispielsweise nach der Sklavenzentrale sucht, findet zwar den Wikipedia-Eintrag, nicht aber einen direkten Link zu Deutschlands größtem BDSM-Portal. Bei Wikipedia zeigt man die korrekte URL zwar an, zum Schutz der Minderjährigen hat mn sie aber nicht verlinkt. Was das letztlich bringen soll, weiß wahrscheinlich nur der verantwortliche Admin.

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