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Filehoster Netload: Betreibergesellschaft wird aufgelöst (Update)

Mit dem deutschen Anbieter Netload befindet sich ein weiterer europäischer Filehoster in Auflösung. Es gibt bisher keine offiziellen Statements vom Eigentümer Sven Mielke. Lediglich die Abkürzung i.L. im Impressum weist darauf hin, dass die Tätigkeit der GmbH in absehbarer Zeit beendet werden soll. Ob und in welcher Form der Anbieter seinen Dienst weiterführen wird, ist noch unbekannt.

Good bye Netload

Die Hintergründe der geplanten Schließung der Firma von Sven Mielke sind bisher nicht bekannt. Der Scenepirat mutmaßt, es könnte sein, dass das Unternehmen im Zuge der Liquidation ins Ausland verlagert werden soll. Im Gegensatz zu früher soll dieser Sharehoster für die Webwarez-Szene nicht mehr attraktiv sein. Zwar wurden anfangs hohe Vergütungen an Uploader ausgezahlt. Allerdings werden die Uploads zwingend mit einem Passwort versehen, was nicht jedem behagt. Eine umfangreiche Blacklist und Gerüchte über erhebliche Zahlungsschwierigkeiten sollen über kurz oder lang zum Aus des Anbieters geführt haben. Schließlich wurde Netload von PayPal blockiert, was die Attraktivität weiter reduziert haben dürfte. Die Statistiken beim Analysedienst Alexa sprechen eine ähnliche Sprache.

Führte die umfangreiche Haftung laut RapidShare-Urteil beim BGH zum Aus?

Ursächlich für die geplante Schließung oder Verlagerung ins Ausland dürften aber primär juristische Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Kosten sein. Die hessische Betreibergesellschaft ist bis zur Auflösung dem deutschen Urheberrecht unterworfen. Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichts in Sachen GEMA vs. RapidShare ist klar, dass die Prüfpflichten der Filehoster bei neuen Dateien so umfangreich sind, dass sich ein Betrieb innerhalb der EU nicht mehr lohnt. Netload ist einer der wenigen Anbieter, deren Hauptsitz noch nicht ins Ausland verlagert wurde. Das könnte sich möglicherweise in naher Zukunft ändern.

Update:

Netload bleibt noch für ein Jahr im Geschäft. So bald wie erwartet wird der Filehoster nicht die Stecker ziehen. Sofern der Mutterkonzern nicht vorher Insolvenz anmeldet, darf das Unternehmen für ein Jahr nach Bekanntgabe des Beschlusses im Bundesanzeiger aktiv bleiben.

Gerüchte besagen, letzte Woche sollte wegen eines hohen Schadenersatzes ein Gerichtsverfahren eines US-amerikanischen Spiele-Publishers stattfinden. Der Termin wurde aber auf Januar 2014 verschoben.

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