Thema Jugendschutzgesetz. Diverse jugendgefährdende Websites dürfen nicht von den Suchmaschinenanbietern angezeigt werden. Wer beispielsweise nach der Sklavenzentrale sucht, findet zwar den Wikipedia-Eintrag, nicht aber einen direkten Link zu Deutschlands größtem BDSM-Portal. Bei Wikipedia zeigt man die korrekte URL zwar an, zum Schutz der Minderjährigen hat mn sie aber nicht verlinkt. Was das letztlich bringen soll, weiß wahrscheinlich nur der verantwortliche Admin.
Klage abgewehrt: Liste jugendgefährdender Websites bleibt geheim weiterlesen