Der Gewerkschaft ver.di liegen laut einer Pressemitteilung konkrete Hinweise vor, wonach Vertreter der CDU und CSU die Überwachung des Internets ausweiten wollen. Diversen staatlichen Behörden soll es künftig erlaubt werden, die Telekommunikation im gesamten Bundesgebiet direkt an den Internet-Knoten zu überwachen. Mit einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist sowieso zu rechnen. Der Zugriff auf die Internet-Knoten wurde bereits dementiert. Laut Dorothee Bär (CSU) soll es nicht soweit kommen. Angeblich habe der zuständige Referent des Bundesinnenministeriums das Positionspapier missverständlich formuliert.
Nach Erkenntnissen der Gewerkschaft ver.di haben Unionsvertreter der Koalitionsarbeitsgruppe 10 (Inneres und Justiz) vorgeschlagen, die „bestehenden Befugnisse“ zur Telekommunikationsüberwachung „sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten“ nach der Strafprozessordnung, den Polizeigesetzen der Länder sowie dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G10) „auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können“. An solchen Netzknoten tauscht beispielsweise die Deutsche Telekom Internetdaten mit anderen Telekommunikationsunternehmen aus. Damit soll der Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, die Polizei und alle Staatsanwaltschaften einen uneingeschränkten Zugriff auf alle Internetdaten erhalten, die in Deutschland entstehen oder durch Deutschland geleitet werden. Betroffen wären davon nicht nur E-Mails oder Internet-Telefonie, sondern jegliches Verhalten im Netz.
Jetzt wurde eine kosmetisch wirkende Kurskorrektur durchgeführt. Bei dem Forderungspapier der CDU/CSU soll es sich angeblich um eine Vorlage aus dem Bundesinnenministerium handeln, die noch nicht innerhalb der Union abgestimmt wurde. Angeblich wurde das Positionspapier von einem Referenten des Bundesinnenministeriums missverständlich formuliert.
Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts besteht momentan kein Zweifel an einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Laut ver.di stünde ein solch umfassender Eingriff „im krassen Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung. Anlasslose Überwachung gefährdet die Meinungs-, Presse- und Koalitionsfreiheit und damit zentrale Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Wir erwarten deshalb, dass die Spitzen von CDU und CSU rasch erklären, dass sie diesen weitgehenden Angriff auf freie Kommunikation nicht unterstützen.“
Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann, der auch Mitglied der Koalitionsgruppe 10 ist, erklärte, dass der Vorschlag verfassungswidrig wäre. Derzeit wird darüber nachgedacht, die bereits bestehenden Kompetenzen zur Telekommunikationsüberwachung neu zu sortieren. Neue gesetzliche Grundlagen für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden plane man nicht.