Die Frage, die sich seit einigen Monaten viele Nutzer eines Streaming-Portals wie movie2k stellen, lautet: Kann man für den Konsum der Filme oder den reinen Besuch der Websites bestraft werden? Manchen Zuschauern geistern Bilder wie vom kino.to-Betreiber Dirk. B oder dem video2k-Betreiber Tim C. im Kopf, bei denen Durchsuchungen und umfangreiche Beschlagnahmungen durchgeführt wurden. Natürlich haben die Maßnahmen am Ende nichts ausrichten können. Das Interesse an den kostenlosen Kinomitschnitten ist ungebrochen groß. Um es gleich vorweg zu sagen: Bislang wurde diese Frage noch nicht endgültig vor Gericht geklärt. Die juristischen Meinungen dazu gehen weit auseinander. movie2k.tl, movie4k.to, vibeo.tv & Co.: Empfang von Streams strafbar oder nicht? weiterlesen





Im Jahr 2009 kam es endlich nach langem Hin und Her zu einem Fachgespräch mit Stefan Michalk, dem früheren Geschäftsführer vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI), sein Nachfolger ist Dr. Florian Drücke. Im Vorfeld hatte ich unzählige Male dort angerufen und wurde von den Sekretärinnen stets abgewiesen. Herr Michalk war entweder nicht anwesend oder 

